AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-22 Farro (Dalfaro), Giovanni Francesco von; Beschwerde gegen kaiserliche Hofkammer;, 1623 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-22
Titel:Farro (Dalfaro), Giovanni Francesco von; Beschwerde gegen kaiserliche Hofkammer;
Entstehungszeitraum:1623
Darin:Empfehlungsschreiben Kaiser Matthias' für Antragsteller (Bestätigung seiner und seines Vaters Dienste) 1617 03 05, fol. 206rv; Fürbittschreiben Julius Heinrichs Herzog von Sachsen[-Lauenburg] zugunsten des Antragstellers (im Zusammenhang mit dessen Antrag auf finanzielle Absicherung auf Lebenszeit) 1623 05 26, fol. 211r-212v; Fürbittschreiben [Karls I.] Fürst von Liechtenstein zugunsten des Antragstellers (im Zusammenhang mit dessen Antrag auf finanzielle Absicherung auf Lebenszeit) 1623 06 08, fol. 213rv; Bestätigung des kurfürstlich-sächsischen Kammerdieners Friedrich Lebgolwer über Aushändigung von Korrespondenz zwischen Anführern der böhmischen Aufständischen und Sultan durch Antragsteller (1620) 1623 04 12/22, fol. 210rv; Bericht des kaiserlichen Hofzahlmeisters Joachim Hueber an Hofkammer sowie des kaiserlichen Rechnungsdieners in der Hofbuchhalterei Hans Imfeld an kaiserlichen Geheimen Rat Karl [I.] Fürst von Liechtenstein über Ansprüche von Matteo von Farro 1610 11 26 bzw. s.d., fol. 216rv, 215rv; Erklärung des ehemaligen kaiserlichen Gesandten in Konstantinopel Adam Freiherr von Herberstein zu Gehaltszahlungen an Matthias von Farro 1623 07 10, fol. 217rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Farro (Dalfaro), Giovanni Francesco von, Hofbediensteter und Dolmetscher der Kaiser Rudolf II. und Matthias
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bringt vor, sein Vater Matteo von Farro habe dem Haus Österreich insgesamt 60 Jahre lang als Dolmetscher in Konstantinopel gedient und sei dort gestorben. Es habe sich ein Besoldungsrückstand in Höhe von 6.062 Gulden angesammelt. Antragsteller habe die Hofkammer aufgefordert, den Betrag auszuzahlen. Die Hofkammer habe argumentiert, es sei davon auszugehen, daß die jeweiligen kaiserlichen Gesandten in Konstantinopel den Vater des Antragstellers entlohnt hätten. Antragsteller müsse erst beweisen, daß wirklich ein Besoldungsrückstand bestehe. Antragsteller argumentiert, die Beweislast liege bei der Hofkammer. Er bittet um eine kaiserliche Anordnung an den Reichshofrat, die Akten anzufordern und zu überprüfen. Antragsteller beruft sich auf seine Dienste als Hofbediensteter und Dolmetscher für die Kaiser Rudolf II. und Matthias, in denen er wie schon sein Vater sein Vermögen verloren habe.
Entscheidungen:Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Unzuständigkeit des RHR, Beweislastfrage) 1623 09 01, fol. 223r-224v
Umfang:fol. 204-224; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1653
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289301
 

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