AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-33 Drezler, Anna Maria contra Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1631-1633 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-33
Titel:Drezler, Anna Maria contra Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1631 - 1633
Darin:Schuldurkunde Johann Georgs Graf von Hohenzollern[-Hechingen] über 4.000 Gulden zugunsten von Dr. iur. Johann Drezler 1607 04 23 (beglaubigte Abschriften), fol. 319r-321r, 327r-329v; Bürgschaft der Beklagten für Kredit an Johann Georg Graf von Hohenzollern[-Hechingen] 1607 04 23 (beglaubigte Abschriften), fol. 321v-322r, 330r-331r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Drezler, Anna Maria, Witwe von Drezler, Johann, Dr. iur., kaiserlicher Rat und Fiskal am RHR
Beklagter/Antragsgegner:Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin berichtet, ihr Ehemann habe im Jahr 1607 Johann Georg Graf von Hohenzollern einen Kredit in Höhe von 4.000 Gulden gewährt, für den Beklagten gebürgt hätten. Da der Graf von Hohenzollern die Zinsen nicht pünktlich entrichtet habe, habe Klägerin das Kapital gegenüber der gräflich-hohenzollernschen Vormundschaftsregierung ordnungsgemäß gekündigt. Nachdem keinerlei Zahlungen geleistet worden seien, habe sie Beklagte um die Begleichung ihrer Forderung gebeten. Beklagte hätten unter Verweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage nur einen Bruchteil der Summe bezahlt, so daß Klägerin ein Verfahren vor dem kaiserlichen Landgericht in Schwaben angestrengt habe. Nach forideklinatorischen Einreden der Beklagten, die darauf verwiesen hätten, nicht im Einzugsbereich des Gerichts ansässig zu sein, sei sie dort jedoch abgewiesen worden. Klägerin bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, das fragliche Kapital und die rückständigen Zinsen unverzüglich auszuzahlen.
Umfang:fol. 317-334
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1663
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289312
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl