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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-37 Ebertz, Anna Katharina contra Stetten, David, Paul und Christoph von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft;, 1714 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50 Eber, Eisen, Eisenberger, Ellwangen, Eisner, Erhart, Eckhardt, Elver, Engemayr, Eppelin, Eber, Ebeheu, Eck, Eberhard, Essen, Eichstätt, Ebrach, Ehinger, Erbar, Erndtl, Erstenberger, Hohenems, Echzell, Ellepaß, Eberstein, Eltz, Ebertz, Edlmann, 1604-1714 (Karton
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-37 |
| Titel: | Ebertz, Anna Katharina contra Stetten, David, Paul und Christoph von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft; |
| Entstehungszeitraum: | 1714 |
| Darin: | Vergleich zwischen Klägerin auf der einen und David, Paul und Christoph von Stetten sowie Raimund Egger auf der anderen Seite über Erbe des Ehemanns der Klägerin 1686 06 14, fol. 556r-558r; Vergleich zwischen Klägerin und ihren Geschwistern David von Stetten, Ratsmitglied der Stadt Augsburg, sowie Anna Regina Garb über Teilung des Erbes ihres Vaters David von Stetten, Stadtpfleger in Augsburg, s.d., fol. 635r-638v; Befehl Kaiser Leopolds I. an Pfleger, Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg, Klägerin ein Rechtsverfahren zu ermöglichen, unter Einschluß der von Klägerin am Reichshofrat eingereichten Fragen für die Befragung von Zeugen 1696 05 28 (Original), fol. 547r-558v; Reichshofrätliches Resolutionsprotokoll 1696 07 27, 1696 08 08, 1697 10 08 (Auszüge), fol. 570rv, 571rv, 579rv; Protokoll des Stadtgerichts in Augsburg 1696 08 25-1698 03 16 (Auszüge), fol. 540r-587v; Protokoll des Rats der Stadt Augsburg (Appellation der Klägerin gegen Urteil des Stadtgerichts in Augsburg) 1706 12 09-1712 02 18 (Auszüge), fol. 604r-672v; Urteil des Rats der Stadt Augsburg (Bestätigung des Urteils des Stadtgerichts) 1712 02 04, fol. 670rv; Bescheid des Rats der Stadt Augsburg (Annahme der Appellation der Klägerin gegen Urteil des Rats an Reichshofrat, Ausfolgung der Akten erster und zweiter Instanz) 1712 02 18, fol. 671rv; Not |
| ariatsinstrument (Testament Anna Regina Garbs) 1692 06 28 (beglaubigte Abschrift), fol. 680r-687v; Blankovollmacht der Klägerin und ihres Vertreters für ihren Sohn Jakob Friedrich Ebertz zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Erben von Anna Regina Garb 1692 11 08 bzw. 1692 12 29 (Original), fol. 716r-717v; Vollmacht von Johann Emericus Auracher, Kaufmann aus Venedig, in Vertretung seiner Ehefrau Anna Elisabeth geborene Ebertz (Tochter der Klägerin), für Jakob Friedrich Ebertz (Sohn der Klägerin) zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Erben von Anna Regina Garb 1692 01 08, fol. 734r-735v (Original), 732r-733v (beglaubigte Abschrift); Bericht an Pfleger und Rat der Stadt Augsburg über Besichtigung der von Anna Regina Garb hinterlassenen Häuser, s.d., fol. 737r-738v; Schuldurkunde der Klägerin über 2.040 Gulden zugunsten von Anna Regina Garb 1683 02 28, fol. 785rv; Schuldbuch Jakob Friedrich Ebertz', s.d. (Auszug, Verbindlichkeiten gegenüber Anna Regina Garb betreffend), fol. 789r-790v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Ebertz, Anna Katharina, geb. von Stetten, Witwe von Ebertz, Jakob Friedrich, Kaufmann, Bürger der Stadt Augsburg |
| Beklagter/Antragsgegner: | Stetten, David, Paul und Christoph von, Handelsunternehmen, Erben; Egger, Raimund, Erben |
| RHR-Agenten: | Klägerin: Heunisch, Adam Ignaz (1696) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin hatte im Jahr 1696 vor dem Kaiser ausgeführt, sie habe sich nach dem Tod ihres Ehemanns von den langjährigen Verwaltern dessen Handelsunternehmens David, Paul und Christoph von Stetten sowie Raimund Egger zu einem Vergleich überreden lassen, in dem sie die Schulden ihres Ehemanns übernommen habe, ohne zu wissen, daß sie den Wert des Erbes überstiegen. Klägerin hatte behauptet, der Vergleich sei nichtig, da sie kraft Heiratsvertrags das Erbe nicht hätte antreten müssen, sondern ihr in das Unternehmen des Ehemanns investiertes Heiratsgut und väterliches Erbe hätte zurückfordern können, da Formfehler vorlägen und eine Prüfung durch das Oberpflegamt hätte stattfinden müssen. Trotzdem habe Klägerin in einem Fall Schulden ihres Ehemanns zurückzahlen müssen. Ihre Beschwerden gegen die von Stetten und Egger seien vom Rat der Stadt Augsburg als Klage behandelt worden und hätten ihr einen langwierigen Prozeß eingebracht. Nach einem parteiisch durchgeführten Verfahren sei der Vergleich durch Urteil für wirksam erklärt worden, da Klägerin als im Handelsgeschäft tätige Frau den Privilegienschutz für Frauen nicht genieße. Mit ihren Beschwerden gegen das Urteil sei sie an das Augsburger Stadtgericht gewiesen worden. Klägerin hatte argumentiert, ein Prozeß vor dem Stadtgericht sei ihr angesichts des schleppenden Verfah |
| rens und der hohen Kosten nicht zuzumuten. Auch stünde den von Stetten und Egger die Appellation gegen ein etwaiges stadtgerichtliches Urteil an den Augsburger Rat offen, der sich als parteiisch erwiesen habe. Klägerin hatte um einen kaiserlichen Schutzbrief gebeten, außerdem um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. 1714 appelliert Klägerin gegen ein Urteil des Augsburger Rats von 1712, in dem ein Urteil des Augsburger Stadtgerichts von 1703 in ihrer Auseinandersetzung mit Beklagten bestätigt worden war, an den Reichshofrat. Darüber hinaus übersendet sie die Akten eines weiteren Verfahrens vor dem Rat der Stadt Augsburg (Klage gegen Johann Baptist Garb, Sohn der verstorbenen Schwester der Klägerin Anna Regina Garb geborene von Stetten, wegen Erbschaft 1692). |
| Umfang: | fol. 540-836; Akten der 1. und 2. Instanz (überwiegend Originale); Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1744 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289362 |
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