AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-10 Frey, Georg contra Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, auch Nichtigkeit;, 1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-10
Titel:Frey, Georg contra Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, auch Nichtigkeit;
Entstehungszeitraum:1612

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Frey, Georg, aus Kempten
Beklagter/Antragsgegner:Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, seine verstorbene Ehefrau Margaretha und deren Sohn Hans aus der Ehe mit Hans Hurnebein hätten nach dem Tod Hurnebeins einen Teil von dessen Erbe, unter anderem die Hälfte einer Mühle, erhalten. Nach dem Tod des Stiefsohns des Klägers hätten die Kemptener Bürger Dionysos Meyer und Hans Rüß sowie Hans Meyer Anspruch auf dessen Erbe, nach dem Tod der Ehefrau des Klägers auch auf deren Erbe erhoben. In einem Bescheid der Beklagten sei festgelegt worden, daß das Erbe Hans Hurnebeins geteilt werden solle und Kläger die fragliche Mühle unverzüglich zu räumen habe. Die Entscheidung über das Erbe der Ehefrau des Klägers sei vertagt worden. Trotzdem hätten Beklagte auf Antrag der beiden Meyer und Rüß' zahlreiche Güter und Einkünfte des Klägers beschlagnahmt. Darüber hinaus hätten sie Kläger geladen und inhaftiert und auf diese Weise einen Vergleich mit den angeblichen Erben erzwungen. Kläger argumentiert, die Entscheidung der Beklagten sei ungerecht, da er Eigenmittel in die Mühle, die er nun räumen solle, investiert habe. Der Vergleich mit den angeblichen Erben sei nichtig. Kläger habe vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil Klage erhoben, sei aber an Beklagte zurückverwiesen worden. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission zur Durchführu
ng eines Verfahrens über seine Ansprüche, außerdem um einen kaiserlichen Geleitbrief.
Umfang:fol. 827-838
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289374
 

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