AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-8 Frick, Urban, Gläubiger contra Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen;, 1616-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-8
Titel:Frick, Urban, Gläubiger contra Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen;
Entstehungszeitraum:1616 - 1617
Darin:Bescheid des kurfürstlich-mainzischen Vitztums in Mainz in Verfahren Wachsmuth, Andreas, contra Frick, Urban (Entlassung Fricks aus der Haft, Weisung an das Rheinische Münzwerk) 1594 02 19, fol. 579rv; Befehl Kaiser Rudolfs II. an Beklagte, 10.000 Gulden aus Besitz Andreas Wachsmuths zu beschlagnahmen 1597 05 26, fol. 575rv; Aufforderung Kaiser Rudolfs II. an [Wolfgang Kämmerer von Worms genannt Dalberg] Kurfürst von Mainz, von Andreas Wachsmuth erwirkte Ladung Urban Fricks per Edikt durch kurfürstlich-mainzischen Vitztum in Mainz aufzuheben und Wachsmuth an Kaiser zu weisen 1598 02 07, fol. 578rv; Ladung Andreas Wachsmuths durch Kaiser Rudolf II. (Beleidigung) 1598 05 28, fol. 577rv; Bescheid Kaiser Rudolfs II. in Verfahren Frick, Urban, contra Wachsmuth, Andreas (Terminverlängerung) 1601 11 03, fol. 576rv; Bericht Johann Schweickarts [von Kronberg] Kurfürst von Mainz 1616 12 07, fol. 583r-586v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Frick, Urban, Gläubiger
Beklagter/Antragsgegner:Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erheben Anspruch auf Geld des ehemaligen kurfürstlich-mainzischen Münzmeisters Andreas Wachsmuth, das Beklagte auf kaiserlichen Befehl in Frankfurt beschlagnahmt, später aber an die Erben Wachsmuths ausgezahlt hätten. Sie begründen ihren Anspruch mit Forderungen des inzwischen verstorbenen Urban Frick aus Goslar, der in der Prager Münze gearbeitet habe. Wachsmuth, der vor seiner Tätigkeit für den Kurfürsten von Mainz Geselle Fricks gewesen sei, habe Frick der Unregelmäßigkeiten bei der Münzprägung beschuldigt, ohne zu dem deswegen eingeleiteten Prozeß vor dem Rheinischen Münzwerk zu erscheinen. Statt dessen habe er Frick wegen Beleidigung vor den kurfürstlich-mainzischen Viztum laden lassen. Frick habe den Kaiser angerufen und die Ladung Wachsmuths wegen Beleidigung erwirkt, sei mit seinen Schadensersatzforderungen aber an den Kurfürsten von Mainz gewiesen worden. Kläger argumentieren, Beklagte hätten das auf kaiserlichen Befehl beschlagnahmte Geld nicht an die Erben Wachsmuths auszahlen dürfen, so lange die Forderung Fricks noch offen gewesen sei. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die Summe unverzüglich am Reichshofrat zu hinterlegen, so daß ihre Forderungen daraus beglichen werden könnten. Johann Schweickart [von Kronberg] Kurfürst von Mainz übermittelt die Stellungnahme der Bekla
gten sowie der wachsmuthischen Erben, wonach die Beschlagnahme durch einen kaiserlichen Befehl aufgehoben und Wachsmuth durch Urteil von allen Forderungen Fricks freigesprochen worden sei.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an [Johann Schweickart von Kronberg] Kurfürst von Mainz zugunsten der Kläger 1616 08 05, fol. 580r-581v; Kommunikation des Berichts Johann Schweickarts [von Kronberg] Kurfürst von Mainz an Kläger 1617 04 13 (Vermerk), fol. 586v
Umfang:fol. 572-590; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289403
 

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