AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-20 Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht; Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Dr. Jakob Bender berichtet, die Deputation des Gerichts für fiskalische Sachen werde nach etlichen Todesfällen nicht nachbesetzt, 1636 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konv

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-20
Titel:Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht; Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Dr. Jakob Bender berichtet, die Deputation des Gerichts für fiskalische Sachen werde nach etlichen Todesfällen nicht nachbesetzt
Entstehungszeitraum:1636
Darin:Amtsrechnung des kaiserlichen Fiskals am RKG 1572-1603 (Auszüge), fol. 135v-136v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht
Gegenstand - Beschreibung:Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Dr. Jakob Bender berichtet, die Deputation des Gerichts für fiskalische Sachen werde nach etlichen Todesfällen nicht nachbesetzt. Als Hintergrund seien Befürchtungen zu vermuten, protestantische Assessoren könnten Anspruch auf Berücksichtigung erheben, obwohl gemäß dem Herkommen stets die ältesten katholischen Assessoren zu Mitgliedern der Deputation bestellt worden seien. Der Fiskal bittet, die Deputation neu zu besetzen und dabei nur katholische Assessoren zu berücksichtigen. Darüber hinaus weist der Fiskal darauf hin, daß der neue Kanzleiverwalter des Reichskammergerichts bisher nicht übliche Gebühren für die Ausfertigung von Schriftstücken im Zusammenhang mit den Verfahren des Fiskals wegen rückständiger Beiträge zum Unterhalt des Reichskammergerichts verlange.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Reichskammergericht, gemäß Reichskammergerichtsordnung vier Deputierte für fiskalische Angelegenheiten zu benennen 1636 04 22, fol. 132r-133v; Kaiserliche Aufforderung an [Anselm Kasimir Wambold von Umbstadt] Kurfürst von Mainz als Reichserzkanzler, sich über Veränderungen bei den Gebührensätzen der Reichskammergerichtskanzlei zu informieren und sie ggf. rückgängig zu machen 1636 04 22, fol. 130r-131v
Umfang:fol. 130-141
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1666
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290468
 

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