AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-5 Herford Stift, Äbtissin; Bitte um Erlassung einer Strafzahlung;, 1637 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-5
Titel:Herford Stift, Äbtissin; Bitte um Erlassung einer Strafzahlung;
Entstehungszeitraum:1637
Darin:Reichskammergerichtliches Urteil in Verfahren Fiskal contra Herford Stadt, Bürgermeister und Rat, sowie Herford Stift, Äbtissin, als Intervenientin 1631 03 31 (Reichsunmittelbarkeit der Stadt Herford), fol. 61rv; Fürbittschreiben Wolfgang Wilhelms Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg zugunsten der Antragstellerin 1637 09 30, fol. 55r-66v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Herford Stift, Äbtissin (Magdalena Edle zur Lippe)
Gegenstand - Beschreibung:Antragstellerin informiert darüber, sie sei vom Reichskammergericht zu einer Strafzahlung verurteilt worden, da sie ein Urteil wegen der Beiträge von Stadt und Stift Herford zum Unterhalt des Reichskammergerichts nicht beachtet habe. Das Urteil sei vom kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht unter Berufung auf ein Urteil des Reichskammergerichts aus dem Jahr 1631 erwirkt worden, wonach die Stadt Herford Reichsstadt sei. Antragstellerin behauptet, Georg Wilhelm Kurfürst von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg hätten gegen das Urteil von 1631 Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden sei. Darüber hinaus erwähne das Urteil von 1631 die Frage der Beiträge von Stift und Stadt Herford zum Unterhalt des Reichskammergerichts nicht. Vor diesem Hintergrund hätte der kaiserliche Fiskal keinen erhöhten Beitrag fordern dürfen. Ihre Weigerung, dem reichskammergerichtlichen Urteil Folge zu leisten, sei gerechtfertigt gewesen. Antragstellerin bittet, ihr die Strafzahlung zu erlassen, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an das Reichskammergericht, angesichts der noch laufenden Revision nur die bisher üblichen Zahlungen von Stift und Stadt Herford zu fordern.
Umfang:fol. 55-66
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1667
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290546
 

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