AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 66-5 Gandersheim Stift, Äbtissin contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung, obrigkeitlichen Rechten, Äbtissinnenwahl;, 1571-1587 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 66-5
Titel:Gandersheim Stift, Äbtissin contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung, obrigkeitlichen Rechten, Äbtissinnenwahl;
Entstehungszeitraum:1571 - 1587
Darin:Gründung des Klosters Gandersheim durch Liudolf Herzog von Sachsen und Ehefrau Oda 853 bzw. 856, fol. 71rv; Dotation des Klosters Gandersheim durch Liudolf Herzog von Sachsen und Ehefrau Oda, s.d., fol. 72r-73r; Privileg König Ludwigs für Kloster Gandersheim (Aufnahme in königlichen Schutz, Äbtissinnenwahl, Gerichtsstand) 877 [01 26], fol. 73rv; Schenkungsurkunde König Ludwigs für Kloster Gandersheim 877 [01 26], fol. 74rv; Bestätigung der Privilegien des Klosters Gandersheim durch Papst Agapet [II.] [952 01 02], fol. 75rv; Bestätigung der Privilegien des Klosters Gandersheim durch Papst Johannes XIII. [968 01 01], fol. 75v-76v; Befehl König Ruprechts an Heinrich [I.] Herzog von Braunschweig-Lüneburg, anstelle des Königs Huldigung der Äbtissin von Gandersheim entgegenzunehmen, zugleich Bestätigung der Privilegien des Klosters 1405 [12 08], fol. 77rv; Bestätigung der Privilegien des Klosters Gandersheim durch König Sigismund, zugleich Aufnahme des Klosters in königlichen Schutz 1417 05 28, fol. 77v-78r; Schutzbrief Kaiser Karls V. für Kloster Gandersheim 1530 03 18, fol. 16r-19v, 78v-81v; Bestätigung der Privilegien des Klosters Gandersheim durch Kaiser Ferdinand I. 1561 10 13, fol. 82r-85r; Reformation des Stifts Gandersheim durch Beklagten (1) 1570 05 26 (beglaubigte Abschrift), fol. 27r-30v; Braunschweigisch-g
andersheimische Verträge 1571 08 15, 1571 08 15, 1572 06 11 (beglaubigte Abschriften), fol. 38r-43v, 44r-53v, 54r-57v; Erklärung des Beklagten (1) (zu braunschweigisch-gandersheimischem Vertrag 1571 08 15) 1572 07 18, fol. 94r-105v, 135r-150v; Urteil des Geistlichen Gerichts des Erzstifts Mainz (Rückgabe aller Güter und Einkünfte des Klosters Gandersheim an Klägerin (2)) 1578 01 13, fol. 314rv (Original, Druck), 500r-506v; Bestätigung der Rechtshängigkeit des Appellationsverfahrens Beklagter (3) contra Klägerin (2) vor Anton Minsch, Subdelegierter des Bischofs von Minden als päpstlichem delegierten Richter 1580 10 27, fol. 442r-450v; Bestätigung der Klägerin (2) als Äbtissin von Gandersheim durch päpstlichen Nuntius in Mainz 1585 12 18 (beglaubigte Abschrift), fol. 515r-518v; Gutachten der auf dem Reichstag in Regensburg versammelten Ständevertreter 1576 10 06, fol. 239r-246v; Bericht Daniels [Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz 1578 11 20, fol. 323r-326v; Notariatsinstrument (Einsetzung der Beklagten (3) in die ihr verliehene Pfründe durch Daniel [Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz) 1575 10 18, fol. 488r-495v; Notariatsinstrument (Zustellung der kaiserlichen Ersten Bitte zugunsten der Beklagten (3)) 1576 01 23-24 (Original), fol. 357r-362v; Notariatsinstrument (Protest der Klägerin (1) gegen Bestellung
eines Verwalters für Kloster Clus) 1576 07 06 (Original), fol. 172rv; Notariatsinstrument (Rechnungslegung des Klosters Clus vor Beauftragten des Beklagten (1)) 1576 07 06 (Original), fol. 174rv; Notariatsinstrument (Rechnungslegung des Klosters Brunshausen vor Beauftragten des Beklagten (1)) 1576 07 10 (Original), fol. 175rv; Notariatsinstrument (Protest der Klägerin (1) gegen Bestellung von Amtleuten für Klöster Clus und Brunshausen) 1576 07 12 (Original), fol. 173rv; Notariatsinstrument (Wahl der Klägerin (2) zur Äbtissin) 1577 01 30, fol. 313rv (Original), 485r-487v; Notariatsinstrument (Protest und Appellation der Beklagten (4) gegen Verfahren vor Subdelegierten des Kurfürsten von Mainz) 1577 09 25, fol. 298r-305v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Gandersheim Stift, Äbtissin (Chlum, Magdalena von (1), später Chlum, Margareta von (2))
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von (1); Mente, Barwert, Amtmann des Beklagten (1) (2); Braunschweig, Elisabeth Herzogin von, Tochter des Beklagten (1) (3); Gandersheim, Beauftragte der Beklagten (3) (Ringelheim Stift, Abt (Heinrich); Krane, Burkhard von;
RHR-Agenten:Beklagter (1): Holtz, Heinrich vom, Dr. (1580)
Gegenstand - Beschreibung:Antragstellerin bzw. Klägerin (1) legt dar, Beklagter (1) habe eine Kirchenordnung erlassen, den Gottesdienst in Gandersheim neu geregelt und das Kloster in eine Lehranstalt eingegliedert. Damit habe Beklagter (1) die Reichsunmittelbarkeit Gandersheims verletzt. Verschiedene Lehensträger weigerten sich, sich belehnen zu lassen. Antragstellerin bzw. Klägerin (1) bittet um den kaiserlichen Schutz und die Bestätigung der Privilegien des Klosters, außerdem um ein kaiserliches Generalmandat an alle Nachbarn, die Rechte des Klosters zu beachten. Später berichtet Klägerin (1), von Beklagtem (1) zur Unterschrift unter einen Vertrag genötigt worden zu sein, der erhebliche Eingriffe in die Religionsausübung und Rechte des Klosters bedeute. Sie bittet, den Vertrag ungeachtet ihres eigenen anderslautenden Antrags, zu dem sie gezwungen worden sei, nicht zu bestätigen, später um die Kassation des Vertrags und der Gründung einer Lehranstalt in Gandersheim sowie kaiserliche Befehle an Beklagten (1), seine Übergriffe auf die Rechte des Klosters einzustellen (Beschlagnahme von Einkünften, Einsetzung von Verwaltern für die Klöster Clus und Brunshausen). Klägerin (1) beantragt außerdem, Beklagter (2) zu laden und zu bestrafen, da er das kaiserliche Generalmandat verletzt habe. Klägerin (1) und Beklagter (1) wenden sich auch an die
auf dem Reichstag von 1576 versammelten Stände und Gesandten. Nach dem Tod der Klägerin (1) wird Klägerin (2), ihre Schwester, zur Äbtissin gewählt. Sie bringt vor, Beklagter (1) habe das Kloster Gandersheim gewaltsam besetzen lassen, Beklagte (3) als Äbtissin eingesetzt und Beklagter (4) mit der Verwaltung des Klosters beauftragt. Beklagter (1) habe sich dabei auf eine Erste Bitte Kaiser Maximilians II. zugunsten der Beklagten. (3) berufen. Klägerin (2) behauptet, laut einer päpstlichen Bulle könnten die höchsten und durch Wahl vergebenen Ämter eines Stifts nicht durch eine Erste Bitte besetzt werden. Die Einsetzung der Beklagten (3) als Äbtissin sei widerrechtlich. Klägerin (2) habe deswegen vor dem Geistlichen Gericht des Kurfürsten von Mainz als zuständigem Richter geklagt. Das Gericht habe Beklagter (1) zur Rückgabe des Stifts an Klägerin (2) verurteilt. Die Appellation des Beklagten (1) gegen dieses Urteil sei nichtig. Klägerin (2) bittet, die kaiserliche Erste Bitte zugunsten der Beklagten (3) zu kassieren und Beklagten (1) anzuweisen, Klägerin (2) als Äbtissin anzuerkennen. Später beantragt Klägerin (2) die Ladung der Beklagten (3) und (4) an den Kaiserhof, einen kaiserlichen Schutzbrief sowie einen kaiserlichen Befehl an die Untertanen des Stifts, nur ihr Gehorsam zu leisten. Beklagter (1) begründet sei
n Vorgehen damit, als Landesherr eine Aufsichtsfunktion über das zum Herzogtum Braunschweig gehörende Stift Gandersheim und die zugehörigen Klöster wahrzunehmen und durch die bestehenden Zustände zum Eingreifen gezwungen gewesen zu sein. Beklagter (1) beantragt, eine kaiserliche Kommission mit der Prüfung der Verhältnisse zu beauftragen. Beklagter (4) berufen sich vor Beklagter (1) darauf, die Wahl der Klägerin (2) zur Äbtissin sei wegen der Ersten Bitte Kaiser Maximilians II. zugunsten der Beklagten (3) unrechtmäßig gewesen. Der vom Kurfürsten von Mainz delegierte Richter sei parteilich vorgegangen. Beklagte (4) hätten an den Papst appelliert, vor dem das Verfahren rechtshängig sei. Beklagter (4) bitten, Klägerin an den Papst zurückzuverweisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Schutzbrief für Kloster Gandersheim 1571 08 03, fol. 85v-87r; Kaiserliches Generalmandat (Befehl, Rechte des Klosters Gandersheim zu respektieren) 1571 08 08, fol. 91r-93r; Kaiserliche Bestätigung der Privilegien des Klosters Gandersheim 1571 08 20, fol. 87v-90v; Zustellung der Klage der Klägerin (1) an Dr. [Lazarus von] Schwendi 1571 11 03 (Vermerk), fol. 26v; Wiederholter kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Rechte des Klosters zu respektieren 1571 11 20 (Vermerk), fol. 26v; Ablehnung des Antrags auf kaiserliche Bestätigung des braunschweigisch-gandersheimischen Vertrags, zugleich Ermahnung der Parteien zu Beachtung des Religionsfriedens 1572 12 06, fol. 106rv; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Rechte des Klosters zu beachten, beschlagnahmte Einkünfte freizugeben und Übergriffe einzustellen 1575 09 21, fol. 151r-154v (Konzept), 155r-158v, 317r-320v; Erneuerung der Ernennung der Bischöfe von Paderborn und Hildesheim zu Schutzherren des Klosters Gandersheim 1576 08 20 (Vermerk), fol. 163v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Reichsunmittelbarkeit des Klosters Gandersheim zu respektieren, Klöster Clus und Brunshausen freizugeben und etwaige Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen 1576 09 10, wiederholt 1576 10 15, fol. 208r-209v, 247r-248v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an [Daniel
Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz 1578 10 16, fol. 322rv; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Wahl der Klägerin (2) zur Äbtissin anzuerkennen und sämtliche Güter und Einkünfte des Stifts an sie zurückzugeben 1579 03 09, wiederholt (auch zu Rückgabe der Klöster Clus und Brunshausen) 1579 12 09, wiederholt 1580 05 10, wiederholt 1587 07 08, fol. 335r-336v und 337r-340v, 418r-421v, 426r-427v, 520r-521v; Wiederholter kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Klöster Clus und Brunshausen an Klägerin (2) zurückzugeben 1579 03 09, fol. 341r-342v; Kaiserliche Aufforderung an Bischof von Trient, Kardinal, sich für päpstliche Bestätigung der Wahl der Klägerin (2) einzusetzen 1580 05 10, fol. 428r-429v; Kaiserlicher Bescheid an Beklagten (1) (Beweis der Rechtshängigkeit der Angelegenheit vor päpstlichen delegierten Richtern), laut Vermerk später kassiert 1580 09 09, fol. 438rv; Zustellung einer Eingabe des Beklagten (1) an Klägerin (2) 1580 09 28, fol. 439rv; Kaiserliche Bescheide an Beklagten (1) und Klägerin (2) (Weisung an päpstlichen delegierten Richter) 1581 02 01, fol. 452rv, 465rv; Einstellung des Verfahrens am Reichshofrat zugunsten des Prozesses vor dem päpstlichen delegierten Richter 1582 09 14, fol. 508r-510v; Kaiserlicher Bescheid an Klägerin (2) (Befehl zur Rückgabe des Stifts, vorläufige Abweisung der übr
igen Anträge der Klägerin (2) (Regalien, kaiserlicher Gehorsamsbrief an Stiftsuntertanen)) 1587 07 08, fol. 519rv; Zustellung einer Eingabe des Beklagten (1) an Klägerin (2) 1587 11 12, fol. 530rv, 531rv
Umfang:fol. 13-531; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1617
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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