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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 67-18 Grumpler, Barbara contra Bibra, Heinrich von; Auseinandersetzung wegen Landesverweises, auch wegen tätlicher Angriffe;, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 67 Großthoman, Grüningen, Gall, Geyer, Gotzmann, Gan, Guntzhauser, Geßler, Greisenegg, Grießbeck, Haller, Gersdorff, Gayser, Grantzin, Gebhardt, Grumpler, Geiger, Grotzinger, Glöß, Geuder, Glumen, Gerung, Schwäbisch Gmünd, Glockenthon, Gomringer, Jülich, Geyerberg
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 67-18 |
Titel: | Grumpler, Barbara contra Bibra, Heinrich von; Auseinandersetzung wegen Landesverweises, auch wegen tätlicher Angriffe; |
Entstehungszeitraum: | 1582 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Grumpler, Barbara, aus Euerbach |
Beklagter/Antragsgegner: | Bibra, Heinrich von (1); Schröder, Hans, Vogt des Beklagten (1) (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin hatte Beklagten (1) beschuldigt, bisher nicht übliche Frondienste von ihr verlangt, sie inhaftiert und mit Geldstrafen belegt zu haben. Schließlich habe er sie aufgefordert, ihren Besitz in Euerbach zu verkaufen und sein Territorium zu verlassen, den Besitz dann aber beschlagnahmen lassen. Beklagter (2) hatte Kläger beschuldigt, sie geschlagen zu haben. In seiner Stellungnahme behauptet Beklagter (1), Kläger wegen andauernden Ungehorsams bestraft und vor dem Hintergrund sich häufender Klagen gegen Kläger wegen Beleidigung ausgewiesen zu haben. Noch bevor sie aus ihren eidlichen Verpflichtungen gegenüber Beklagter (1) entlassen gewesen sei, habe sie bei benachbarten Adeligen (Bernhard und Hans von Steinau[-Steinrück]) Schutz gesucht. Vor dem zuständigen Lehengericht habe sie sich nicht einlassen wollen. Deswegen habe Beklagter (1) die Güter der Klägerin vorläufig eingezogen. Beklagter (2) habe Klägerin nicht grundlos geschlagen. Außerdem sei er anschließend aus seinem Amt als Vogt entlassen worden. Beklagter (1) bittet, Klägerin abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Habe der Klägerin an sie zurückzugeben 1582 08 28, fol. 249rv; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten (1) an Klägerin und Abweisung der Klägerin 1582 11 24 (Vermerk), fol. 251v |
Umfang: | fol. 249-270; Akten unvollständig, Akten restauriert |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290740 |
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