AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 70-5 Güss von Güssenberg, Hans Konrad contra Güss von Güssenberg, Hans Georg; Auseinandersetzung wegen Erbteilung;, 1601-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 70-5
Titel:Güss von Güssenberg, Hans Konrad contra Güss von Güssenberg, Hans Georg; Auseinandersetzung wegen Erbteilung;
Entstehungszeitraum:1601 - 1610
Darin:Zollprivileg Ludwigs [I.] Pfalzgraf [von Pfalz-Zweibrücken] für Gerwig Güss [von Güssenberg] 1463 [03 29], fol. 278r Lehenbrief Georgs [IV.] Graf von Montfort für Beklagten 1582 07 21 (beglaubigte Abschrift), fol. 126r-127v; Vertrag zwischen Agnes Güss von Güssenberg geborene Schad von Mittelbiberach, Witwe von Wilhelm Güss von Güssenberg, auf der einen und ihren Söhnen Hans Wilhelm und Beklagter auf der anderen Seite über Aufteilung des Erbes 1574 05 10, fol. 37r-44v (beglaubigte Abschrift), 52r-61v (beglaubigte Abschrift), 346r-351v; Vergleich zwischen Verwandtschaft von Regina Güss von Güssenberg geborene von Wiesenthau, Witwe von Hans Wilhelm Güss von Güssenberg, und Vormündern ihrer Kinder Anna Maria und Kläger auf der einen und Verwandtschaft von Beklagtem auf der anderen Seite über gegenseitige Ansprüche 1579 07 21, fol. 62r-71v (beglaubigte Abschrift), 27r-36v, 352r-358v; Vergleich zwischen Regina Güss von Güssenberg geborene von Wiesenthau und Vormündern ihrer Kinder Anna Maria und Kläger auf der einen und Beklagten auf der anderen Seite über gegenseitige Ansprüche 1581 06 21, fol. 17r-26v (beglaubigte Abschrift), 72r-81v (beglaubigte Abschrift), 360r-367v; Vergleich zwischen Kläger und Beklagten über Erbe von Agnes Güss von Güssenberg geborene Schad von Mittelbiberach 1595 03 10, fol. 142r-145v; Vergle
ich zwischen den Parteien, vermittelt durch kaiserliche Kommission 1606 11 03/13 (beglaubigte Abschrift), fol. 369r-391v; Berichte des Ausschusses der Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau, als kaiserliche Kommissare 1603 09 28 bzw. 30 (Scheitern der gütlichen Verhandlungen, pfälzgräfliche Intervention), 1604 03 31 (Vorbringen des Beklagten), 1604 11 20/30 (Schlußbericht), fol. 190r-286v, 287r-306v, 307r-319v; Bericht Philipp Ludwigs Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, Beros Freiherr von Rechberg, Hans Georgs von Freiberg[-Achstetten] sowie Georg Christophs von Rietheim als kaiserliche Kommissare (gütliche Einigung der Parteien) 1606 12 20/30, fol. 368r-395v; Notariatsinstrument (Protest des Beklagten gegen Vertrag von 1574) 1580 07 21 (beglaubigte Abschrift), fol. 128r-141v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Schreibens um Bericht 1601 02 12) 1601 03 13/23 (Original), fol. 86rv; Notariatsinstrument (Zustellung eines kaiserlichen Befehls an Kläger, Verfahren vor dem Kaiser weiterzuführen und Beklagten geraubte Erträge des Guts Brenz zu erstatten) 1604 04 05 (Original), fol. 322rv; Notariatsinstrument (Protest des Beklagten gegen durch kaiserliche Kommission zugestelltes kaiserliches Urteil) 1606 04 04 (Original), fol. 345rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Güss von Güssenberg, Hans Konrad
Beklagter/Antragsgegner:Güss von Güssenberg, Hans Georg, Onkel väterlicherseits des Klägers (1)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bezieht sich auf die Teilung des Erbes seines Großvaters Wilhelm Güss von Güssenberg zwischen dessen beiden Söhnen Hans Wilhelm und Beklagter im Jahr 1574. Damals sei vereinbart worden, daß das Adelsgut Dorf und Schloß Brenz an Hans Wilhelm, den Vater des Klägers fallen solle, während die Ansprüche des Beklagten finanziell abgegolten werden sollten. Ein Vergleich zwischen der Mutter des Klägers und Beklagten nach dem Tod Hans Wilhelms Güss von Güssenberg habe diese Aufteilung im Grundsatz bestätigt, so daß Kläger als einziger Erbe seines Vaters das Gut in Besitz genommen habe. 1581 sei es Beklagtem gelungen, die Vormünder des damals noch unmündigen Klägers zu einem Vergleich zu bewegen, wonach das Gut Brenz Beklagten zustehe. Obwohl Kläger gegen diesen Vertrag protestiert habe, sei das Gut an Beklagten übertragen worden. Kläger beruft sich auf die Reichsgesetze, wonach der Verkauf der Güter unmündiger Personen verboten sei, so lange keine Notlage und eine entsprechende richterliche Entscheidung vorlägen. Diese Voraussetzungen seien 1581 nicht gegeben gewesen. Der Vergleich sei daher nichtig. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, das Gut Brenz an Kläger zu übertragen und die seit 1581 unrechtmäßig eingezogenen Einkünfte zu erstatten. Darüber hinaus bittet er um einen kaiserlichen Befehl
an den Landvogt in Günzburg, ihn in das Gut einzusetzen. Später beschuldigt Kläger Beklagten, Erträge und Rechte, die zum Gut Brenz gehörten, verkauft zu haben. Er bittet, Beklagter solche Verkäufe zu verbieten und den Landvogt mit der Überwachung des kaiserlichen Verbots zu beauftragen. Beklagter erhebt forideklinatorische Einreden. Da es sich nicht um einen Mandatstatbestand handle, habe Kläger seine Ansprüche vor den Austrägen geltend zu machen. In der Sache führt Beklagter aus, die Erbteilung von 1574 sei nichtig, da Beklagter zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährig und nicht durch Vormünder vertreten gewesen sei. Der Vertrag von 1581 dagegen sei gültig, da die Vormünder des Klägers der Regelung zugestimmt hätten und die Reichsgesetze gerechte Erbteilungen auch in der Zeit der Unmündigkeit der Betroffenen erlaubten. Kläger habe die 1581 vereinbarten Zahlungen angenommen und den Vertrag damit selbst anerkannt. Darüber hinaus beruft sich Beklagter darauf, das Gut Brenz seit 21 Jahren in ruhigem Besitz zu haben. Er bittet, Kläger die Einhaltung der Bestimmungen von 1581 aufzuerlegen und ihn mit seinen Forderungen an die zuständigen Instanzen zu verweisen. Später beschuldigt Beklagter Kläger, seine Ansprüche nicht vor der eingesetzten kaiserlichen Kommission, sondern mit Unterstützung Philipp Ludwigs Pfalzgra
f von Pfalz-Neuburg zu verfolgen. Mit Hilfe von dessen Amtleuten habe er Erträge des Guts Brenz geraubt. Beklagter bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Kläger, die geraubten Erträge zurückzugeben und sich vor der kaiserlichen Kommission einzulassen. 1607 wird ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen. Drei Jahre später behauptet Beklagter, der Vergleich sei ungerecht, und bittet, Kläger an den Kaiserhof zu laden. Für die Dauer des Verfahrens um den Vergleich solle das Gut Brenz durch kaiserliche Beauftragte verwaltet werden. Philipp Ludwig Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg beansprucht die Zuständigkeit für das Verfahren. Das Gut Brenz liege im Fürstentum Neuburg, die Güss von Güssenberg seien pfalz-neuburgische Untertanen. Er beantragt, das Verfahren an das Landgericht in Höchstädt zu verweisen. Der Bischof von Augsburg behauptet, wegen des Zehnten des Guts Brenz von dem kaiserlichen Urteil mitbetroffen zu sein. Er bittet, die Vollstreckung des Urteils zu suspendieren und Beklagten wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Die als kaiserlicher Kommissar tätige Reichsritterschaft Schwaben (Kanton Donau) macht darauf aufmerksam, daß Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg die Zahlungsverpflichtung der Güss von Güssenberg gegenüber der Ritterschaft wegen des Guts Brenz bestreite. Die Reichsritterschaft bittet, die Zahlu
ngsverpflichtung festzustellen. Andernfalls drohe eine Schwächung der Reichsritterschaft und damit auch eine Verminderung ihrer Zahlungen an den Kaiser.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten 1601 02 12, fol. 47r-48v (Konzept), 87r-88v, 106r-107v; Zustellung der Antwort des Klägers auf Gegenbericht des Beklagten an Beklagten 1601 07 03, fol. 101rv; Zustellung der Duplik des Beklagten an Käger 1601 10 23 (Vermerk), fol. 125v, 147v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Direktoren, Räte und Ausschuß der Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau, zur Güte oder rechtlichen Entscheidung 1602 03 22, fol. 196r-197v; Zustellung der Quadruplik des Beklagten an kaiserliche Kommissare 1604 02 23, fol. 312r-313v; Kaiserliches Urteil (Rückgabe des Guts Brenz samt aller Einkünfte seit 1581 an Kläger, Erstattung der 1581 vereinbarten Kaufsumme durch Kläger) 1605 09 05, fol. 325r-326v, 343r-344v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Philipp Ludwig Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, Friedrich [I.] Herzog von Württemberg sowie Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau (Vollstreckung des Urteils, Durchführung einer Abrechnung über Kläger seit 1581 entgangene Einkünfte) 1606 06 27, fol. 327r-330v, 331r-334v, 335r-336v
Umfang:fol. 15-175, 178-401; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290780
 

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