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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-14 Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;, 1568 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72 Magdeburg, Hugshofen, Haunsberg, Humpis, Hessen, Schwäbisch Hall, Heerse, Holtz, Holzmann, Schörner, Klain, Hamburg, Hassenstein, Hildesheim, Hagen, Herford, Hegetzer, Schleswig-Holstein, Hattstatt, Hug, Hohenlohe, Horst, Haimberg, Holzschuher, Hecker, Houy, Ho
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-14 |
Titel: | Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung; |
Entstehungszeitraum: | 1568 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von; Braunschweig-Lüneburg, Wilhelm [der Jüngere] Herzog von, Brüder |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichten, Beklagte hätten sechs Hamburger Bürger (Heinrich Koep, Jürgen vom Sode, Lutker Sander, Wilkin von Duten, Claus Wesselhaut, Statius Kruse), die sich auf einer Geschäftsreise befunden hätten, in Winsen an der Luhe verhaften lassen. Beklagte hätten erklärt, sich mit den Verhaftungen gegen das Verhalten der Kläger wehren zu wollen. Kläger hätten ein Proviantschiff der Beklagten auf der Fahrt nach Winsen gezwungen, in Hamburg anzulanden, und sorgten nicht dafür, daß ihre Bürger vor Reisen durch das Herzogtum Braunschweig um Geleit ansuchten. Kläger beanspruchen kraft kaiserlicher Privilegien Zoll-, Niederlags- und Stapelrechte. Das Schiff der Beklagten habe keine Befreiung vorweisen können. Ansuchen um Geleit für Reisen durch das Herzogtum Braunschweig seien wegen des Landfriedens und eines kaiserlichen Geleitbriefs für die Stadt Hamburg nicht notwendig. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, ihre Bürger freizulassen, außerdem um die Kassation der den Inhaftierten abverlangten Erklärungen. Beklagte bestreiten, daß Kläger Rechte bezüglich der Schiffahrt auf der Elbe geltend machen könnten. Zumindest der südliche Arm des Flusses, den das Proviantschiff habe nehmen wollen, könne frei befahren werden. Die Verhaftung der Hamburger Bürger sei als Gegenmaßnahme gegen die widerrechtliche I |
| nanspruchnahme von Rechten auf der Elbe durch Kläger gerechtfertigt gewesen. Beklagte bitten, Kläger abzuweisen, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an sie, die Schiffahrt auf dem südlichen Arm der Elbe nicht mehr zu behindern. |
Entscheidungen: | Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Kläger, s.d. Vermerk auf Eingabe der Beklagten 1568 08 28, fol. 125 |
Umfang: | fol. 106-125 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1598 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291081 |
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