AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-46 Hoinck, David; Bitte um kaiserlichen Schutzbrief;, 1568 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-46
Titel:Hoinck, David; Bitte um kaiserlichen Schutzbrief;
Entstehungszeitraum:1568
Darin:Urteil des Rats der Stadt Osnabrück in Verfahren Antragsteller und Ehefrau Petershagen, Benedikta, contra Storck, Georg, Erben, wegen Erbschaft 1559 10 24 (beglaubigte Abschrift), fol. 432rv; Reichskammergerichtliche Bescheide in Prozeß Antragsteller, für seine Ehefrau Petershagen, Benedikta, contra Osnabrück, Bischof, und consortes 1564 04 19, 1566 07 15 (beglaubigte Abschriften), fol. 427r-428v; Notariatsinstrument (Protest Benedikta Petershagens gegen verzögerte Urteilsvollstreckung und Behandlung ihres Ehemanns) 1562 06 09 (beglaubigte Abschrift), fol. 425r-426v; Notariatsinstrument (erneute Vollstreckungsbitte und ggf. Protest des Antragstellers gegen Rechtsverweigerung durch Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück) 1562 12 29 (beglaubigte Abschrift), fol. 430r-431v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hoinck, David, Kaufmann, Bürger der Stadt Osnabrück
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bringt vor, von Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück aufgefordert worden zu sein, sich als säumiger Schuldner im Gefängnis einzufinden, obwohl er mit seinen Gläubigern Vergleiche wegen ihrer Ansprüche geschlossen habe. Um der Inhaftierung zu entgehen, sei Antragsteller geflohen. Darüber hinaus berichtet Antragsteller, die Geschwister Georg Storcks, des Stiefvaters seiner Ehefrau Benedikta Petershagen, hätten die Erbansprüche seiner Ehefrau mißachtet. Antragsteller habe Klage vor Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück erhoben, die das Erbe der Ehefrau des Antragstellers zugesprochen hätten. Nach mehreren reichskammergerichtlichen Exekutorialschreiben hätten Bürgermeister und Rat sich bereit erklärt, das Urteil zu vollstrecken. Antragsteller äußert seine Sorge, seine Ehefrau könnte an der Inbesitznahme ihres Erbes gehindert werden. Antragsteller könne nicht in die Stadt zurückkehren, da Bürgermeister und Rat nicht bereit seien, ihm Geleit zu gewähren. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Schutzbrief. Aus den Akten geht hervor, daß Antragsteller wegen der Einsetzung seiner Ehefrau in ihr Erbe auch das Reichskammergericht anruft und ein Mandat gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück beantragt. Das Reichskammergericht weist Antragsteller ab.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben an Bischof von Osnabrück (Weisung des Antragstellers an Bischof als zuständigen Landesherrn) 1568 06 23, fol. 435rv
Umfang:fol. 421-436; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1598
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291113
 

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