AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-68 Haubt (Heupt), Andreas contra Erfurt Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfründe;, 1571-1573 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-68
Titel:Haubt (Heupt), Andreas contra Erfurt Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfründe;
Entstehungszeitraum:1571 - 1573

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haubt (Heupt), Andreas, Geistlicher aus dem Erzstift Mainz, Student in Leipzig
Beklagter/Antragsgegner:Erfurt Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legt dar, der verstorbene Abt von Fulda (Wolfgang) habe ihm die Vikarei an der Pfarrkirche Sankt Bonifaz in Sömmerda verliehen, um ihm als mittelloser Waise die Fortsetzung seines Studiums zu ermöglichen. Beklagte, die Lehensherren von Sömmerda, seien nicht bereit gewesen, Kläger die Einkünfte aus der Vikarei auszuzahlen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihm seine Einkünfte zukommen zu lassen. Später bittet er, ihn in einem kaiserlichen Patent zu ermächtigen, Güter Erfurter Bürger pfänden zu lassen, bis seine Ansprüche befriedigt seien. Beklagte berichten, die Auszahlung der Einkünfte sei von den Verantwortlichen in Sömmerda abgelehnt worden. Die Inhaber der Vikarei hätten bislang stets als Diakon bzw. Kaplan in der Gemeinde gedient, wozu Kläger nicht bereit sei. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 sehe vor, daß die Auszahlung der Einkünfte aus Pfründen nur erfolgen solle, wenn die Begünstigten die damit verbundenen Dienste leisteten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, für Auszahlung der Kläger zustehenden Einkünfte zu sorgen 1571 06 08, wiederholt 1573 02 06, fol. 693r-694v (Konzept) und 684rv und 688rv und 690rv, 683rv; Ablehnung des Antrags auf kaiserliche Pfändungserlaubnis 1572 09 03 (Vermerk), fol. 692v; Weisung des Klägers an zuständige Instanzen 1572 11 12 (Vermerk), fol. 689v
Umfang:fol. 678-698
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1603
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291135
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl