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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 73-40 Hesse, Heinrich; Bitte um kaiserliche Vermittlung, auch um kaiserlichen Schutzbrief;, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 73 Helfenstein, Hessen, Holzschuher, Halver, Huler, Hürnheim, Hildesheim, Hermann, Halberstadt, Heßler, Leyen, Hattstein, Hatzfeld, Hollenegg, Helversen, Hoyer, Hanau, Holderich, Hürnheim, Hennott, Heigl, Hildesheim, Heggbach, Hegetzer, Fassato, Herberstein, Hamst
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 73-40 |
Titel: | Hesse, Heinrich; Bitte um kaiserliche Vermittlung, auch um kaiserlichen Schutzbrief; |
Entstehungszeitraum: | 1582 |
Darin: | Bescheinigungen der kurfürstlich-sächsischen Kanzlei (Weisung des Antragstellers an zuständige Instanz) 1573 10 21, 1579 04 01, 1580 05 30, fol. 335rv, 336rv, 337rv;Gutachten der Schöppen des Gerichts Auf dem Berge in Halle, s.d. (Original), fol. 334rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hesse, Heinrich, aus Brücken |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller bringt vor, nach unbedachten Äußerungen gegenüber dem Pfarrer in Brücken und einem Visitator des Konsistoriums in Leipzig von seiner Herrschaft Philipp von Werther inhaftiert worden zu sein. Werther habe Antragsteller erst freigelassen, als er sich zum Verkauf seiner Güter und zum Verlassen des Herrschaftsgebiets Werthers bereit erklärt habe. Da die Strafe dem Delikt nicht angemessen und das Auswanderungsversprechen durch die Haft erzwungen worden sei, habe Antragsteller vor dem Kurfürsten von Sachsen als zuständiger Obrigkeit um Entlassung aus seiner eidlichen Verpflichtung angesucht. Er sei erneut inhaftiert worden und habe sein Einverständnis mit seiner Ausweisung aus dem Kurfürstentum Sachsen erklären müssen. Antragsteller behauptet, die ihm zur Last gelegten Äußerungen seien im Zorn erfolgt, nachdem er von Pfarrer und Visitator des Wuchers und des Glücksspiels beschuldigt worden sei. Die Eide, in denen er sich mit seiner Ausweisung einverstanden erklärt habe, seien durch die Haft erzwungen worden und daher nichtig. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Fürbittschreiben an Wolf von Werther, später an den Kurfürsten von Sachsen, ihn aus dem Eid zu entlassen bzw. ihm zu ermöglichen, wegen des Erzwingens des Eids ein Rechtsverfahren anzustrengen. Darüber hinaus beantragt er die Aufnahme in den |
| kaiserlichen Schutz. |
Entscheidungen: | Verweis des Antragstellers an zuständige Instanzen 1582 07 20 (Vermerk), fol. 330v; Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf kaiserliches Fürbittschreiben an August Kurfürst von Sachsen 1582 07 31 (Vermerk), fol. 340v |
Umfang: | fol. 331-340 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291182 |
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