AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-13 Bulle, Claus contra Bremen Erzstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Huldigung, Inhaftierung, Beschlagnahme, Ausweisung;, 1582-1585 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-13
Titel:Bulle, Claus contra Bremen Erzstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Huldigung, Inhaftierung, Beschlagnahme, Ausweisung;
Entstehungszeitraum:1582 - 1585
Darin:Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Geleitbriefs für Kläger (1)) 1584 05 06, fol. 105r-110v; Urfehde des Klägers (1) 1584 07 17, fol. 101r-104v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bulle, Claus, aus Altenbruch (1); Bulle, Johann, Bruder des Klägers (1) (2); Bulle, Johann, Sohn des Klägers (1) (3); Prange, Kaspar (4), alle aus Land Hadeln
Beklagter/Antragsgegner:Bremen Erzstift, Administrator (= Sachsen[-Lauenburg], Heinrich Herzog von)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1), (2) und (3) führen aus, Beklagtem zu Lebzeiten seines Vaters Franz [I.] Herzog von Sachsen[-Lauenburg] die Huldigung verweigert zu haben. Grund für ihre Weigerung sei ein Verbot des Bruders des Beklagten Franz [II.] Herzog von Sachsen[-Lauenburg] gewesen, der die Übergabe des Lands Hadeln an Beklagten durch den Vater habe anfechten wollen. Nach dem Tod Franz I. und der Einigung zwischen den Brüdern über die Aufteilung des Erbes habe Beklagter die Huldigung der Kläger (1), (2) und (3) nicht annehmen wollen, sondern sie mit einem Bann belegt, ihre Güter eingezogen und Kläger (3) inhaftieren lassen. Ungeachtet eines kaiserlichen Geleitbriefs sei später auch Kläger (1) gefangengenommen, unter Anwendung der Folter befragt und dabei verletzt sowie nur gegen eine unrechtmäßige Urfehde aus der Haft entlassen worden. Kläger (1) bittet zunächst um die Bestätigung eines kaiserlichen Schutzbriefs aus dem Jahr 1569 und ein kaiserliches Fürbittschreiben an Beklagten, später ebenso wie Kläger (2) und (3) um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, ihnen ihre Güter wieder einzuräumen und Kläger (1) und (3) aus der Haft zu entlassen. Außerdem bitten sie, die für die Gefangennahme von Kläger (1) Verantwortlichen wegen Verletzung des kaiserlichen Geleitbriefs zu bestrafen. Kläger (4) bringt vor, nach der Verhaftung von
Kläger (1) von seinen Gütern vertrieben worden zu sein, weil er mit diesem befreundet gewesen sei. Kläger (4) beantragt ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, ihn auf seine Güter zurückkehren zu lassen. Abgesandte des Beklagten werfen Kläger (1), (2) und (3) vor, nach der Regierungsübernahme durch Beklagten im Land Hadeln ihre Güter verlassen und versucht zu haben, eine Rebellion anzustiften. Beklagter sei gezwungen gewesen, gegen sie als Friedensstörer vorzugehen.
Entscheidungen:Abweisung des Antrags von Kläger (1) auf Bestätigung eines kaiserlichen Geleitbriefs 1582 08 23 (Vermerk), fol. 80v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Kläger (1) auf seine Güter zurückkehren zu lassen 1583 09 05, fol. 93rv (Konzept), 113r-114v (Original, laut Vermerk nicht zugestellt); Kaiserliches Fürbittschreiben an Beklagten zugunsten des Klägers (1) 1582 08 27 (Original, laut Vermerk nicht zugestellt), fol. 115r-116v; Kaiserlicher Geleitbrief für Kläger (1), befristet auf ein Jahr 1583 09 10 (Vermerk), fol. 94r; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Kläger auf ihre Güter zurückkehren zu lassen 1585 02 19, fol. 129rv; Verschiebung der Entscheidung über weitere Schritte gegen Beklagten bis zu dessen Bericht 1585 02 11 (Vermerk), fol. 128v
Umfang:fol. 78-129; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1615
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291201
 

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