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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-19 Hagenau Reichslandvogtei, Landvogt und Räte contra Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Waldnutzung;, 1588 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74 Haß, Haller, Hermann, Helmschmid, Halver, Heß, Herbrot, Herwart, Holz, Hürnheim, Krebs, Bulle, Herbolzheimer, Hug, Horney, Hagenau, Hetzsch, Hütter, Herbrot, Hartleben, Heppell, Hermannsgrün, Hornstgein, Hofmann, Hofwart-Kirchheim, Harden, Oberösterreichische L
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-19 |
Titel: | Hagenau Reichslandvogtei, Landvogt und Räte contra Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Waldnutzung; |
Entstehungszeitraum: | 1588 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hagenau Reichslandvogtei, Landvogt und Räte |
Beklagter/Antragsgegner: | Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatten Beklagte vor Ferdinand Erzherzog von Österreich, später vor dem Kaiser beschuldigt, mehrere Pferde beschlagnahmt zu haben, die Bauern des Dorfs Hochfelden gehörten. Beklagte hätten die Bauern dafür bestrafen wollen, daß sie auf Anordnung der Kläger im Hagenauer Forst Bäume gefällt hätten, um Bauholz für eine Mühle zu gewinnen. Kläger hatten behauptet, zum Holzschlag im Hagenauer Forst berechtigt zu sein, und die Rückgabe der Pferde sowie Ersatz für den entstandenen Schaden gefordert. Beklagte verweisen auf ein Privileg Kaiser Sigismunds von 1436, außerdem auf einen von kaiserlichen Kommissaren vermittelten Vertrag zur Holznutzung im Hagenauer Forst (1578). Danach dürfe der Landvogt ohne Wissen der Stadt kein Holz schlagen lassen, sofern das Holz außerhalb der Reichslandvogtei verwendet werde. Kläger hätten Privileg und Vertrag verletzt, indem sie die Bauern nachts und unangekündigt im Wald hätten arbeiten lassen. Die Beschlagnahme der Pferde sei daher rechtmäßig. Beklagte lehnen die in einem kaiserlichen Schreiben vorgeschlagene Einsetzung einer kaiserlichen Kommission aus Kostengründen ab und bitten, Kläger an das Reichskammergericht zu weisen. |
Umfang: | fol. 198-219; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1618 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291207 |
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