AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-29 Hornstein, Balthasar von contra Reischach, Pilgrim von; Auseinandersetzung wegen Güterteilung;, 1586-1591 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-29
Titel:Hornstein, Balthasar von contra Reischach, Pilgrim von; Auseinandersetzung wegen Güterteilung;
Entstehungszeitraum:1586 - 1591
Darin:Vergleiche zwischen Kläger, Albrecht von Breitenlandenberg, Reinhard von Neuneck und Beklagtem über Güter von Jakob von Stoffeln 1580 04 15 (Auszüge), 1583 02 21, 1583 09 10, fol. 431r-434v und 490r-491v, 435r-437v, 438r-442v; Verlängerung des Zusammenschlusses von Rittern und Adeligen im Hegau zum Verein Sankt Georgenschild um 15 Jahre 1573 04 03 (Auszug), fol. 446r-449v; Bericht Hans Werners von Reitenau und Hans Jakobs Vogt von Summerau als kaiserliche Kommissare 1586 09 13 (Scheitern der Vergleichsverhandlungen), 1588 05 07 (Einwände des Beklagten gegen Kommission), 1589 03 04 (Appellation und Parteilichkeitsvorwürfe des Beklagten), fol. 288r-289v, 291r-330v, 353r-408v; Bericht Joachims Graf von Fürstenberg[-Fürstenberg] 1589 10 18, fol. 497r-505v; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen als kaiserliche Kommissare (Teilungsvertrag) 1591 10 17, fol. 506r-513v; Notariatsinstrument (Appellation des Beklagten gegen Ladung durch kaiserliche Kommissare) 1589 01 18 (beglaubigte Abschrift), fol. 397r-408v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hornstein, Balthasar von, bischöflich-augsburgischer Rat und Pfleger in Füssen, für ihn auch Hornstein, Hans Christoph von, kaiserlicher Geheimer Rat, sein Bruder
Beklagter/Antragsgegner:Reischach, Pilgrim von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt Anspruch auf drei Viertel der Eigen- und Lehengüter des verstorbenen Jakob von Stoffeln. Ein Viertel stehe ihm als Ehemann einer Tochter Jakobs von Stoffeln zu, die beiden anderen Viertel habe er mit Zustimmung des Kaisers als Lehensherrn von den Ehemännern zweier weiterer Töchter, Albrecht von Breitenlandenberg und Reinhard von Neuneck, erworben. Beklagter als Ehemann der vierten Tochter Jakobs von Stoffeln sei Inhaber eines Viertels der fraglichen Güter. Da ihm die gemeinschaftliche Verwaltung der Güter, die Beklagter zu seinem Vorteil nutze, nicht länger zugemutet werden könne, bittet Kläger um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission zur Durchführung einer Güterteilung. Angesichts der Appellation des Beklagten an das Reichskammergericht bittet Kläger um einen kaiserlichen Befehl an die Kommissare, die Güterteilung fortzusetzen und eine vorläufige Regelung für die gemeinschaftliche Verwaltung der Güter bis zum Abschluß der Teilung auszuarbeiten. Die Appellation sei nichtig, da von einer Ladung nicht appelliert werden könne. Außerdem habe Beklagter die Kommission implizit bereits anerkannt. Kläger bittet, Beklagten wegen Mißachtung der kaiserlichen Kommission zu bestrafen. Beklagter weigert sich, vor den Kommissaren zu erscheinen, wobei er sich auf eine Vereinbarung mit Kläger, die Auseinande
rsetzung auf dem Rechtsweg zu lösen, beruft. Gegen seine Ladung vor die Kommission appelliert Beklagter an das Reichskammergericht und beschuldigt die Kommissare der Parteilichkeit. Beklagter bittet, die Angelegenheit an die Austräge zu verweisen. Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen als kaiserliche Kommissare legen einen Vergleich zwischen den Parteien vor und bitten, ihn zu bestätigen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag [an den kaiserlichen Rat Hans Werner von Reitenau und Hans Jakob Vogt von Summerau] zur Güte 1586 03 04 (Vermerk), erneuert zu Güte und Recht 1586 11 14, wiederholt 1588 07 08, fol. 284v, 290rv (Konzept) und 334r-335v und 464r-465v, 336r-337v (Konzept) und 487rv; Zustellung einer Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1589 05 08 (Vermerk), fol. 350v; Kaiserlicher Befehl an Joachim Graf von Fürstenberg[-Fürstenberg], Beklagtem das kaiserliche Mißfallen wegen seines Verhaltens zum Ausdruck zu bringen und ihn im Auftrag des Kaisers zu ermahnen, sich vor einer neuen kaiserlichen Kommission einzulassen 1589 08 01, fol. 495rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen zu Güte und Recht, auch Ausarbeitung einer vorläufigen Ordnung für Verwaltung der fraglichen Güter bis zur endgültigen Aufteilung 1589 08 01, fol. 493r-494v; Kaiserliche Ermahnung an Stadt Überlingen als kaiserlichen Kommissar, Kommission zügig zu vollziehen 1589 08 01, fol. 492rv; Entlassung von Hans Werner von Reitenau und Hans Jakob Vogt von Summerau aus der kaiserlichen Kommission 1589 09 06, fol. 496rv
Umfang:fol. 283-513; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1621
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291217
 

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