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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 75-1 Hofmann, David contra Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Untreue, Betrugs, Nötigung;, 1593-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 75-1 |
Titel: | Hofmann, David contra Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Untreue, Betrugs, Nötigung; |
Entstehungszeitraum: | 1593 - 1610 |
Darin: | Schutzbrief Kaiser Rudolfs II. für Kläger (1) 1589 09 11, fol. 26r-29v (beglaubigte Abschrift), 136r-139v; Schutzbrief Ernst Friedrichs und Jakobs [III.] Markgrafen von Baden[-Durlach] für Kläger (1) 1584 11 06, fol. 30r-31v (beglaubigte Abschrift), 128r-131v; Lehenbrief Philipps [II.] Markgraf von Baden[-Baden] für Kläger (1) 1585 11 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 12r-19v; Bestallung des Klägers (1) zum Kammerrat durch Beklagten (2) 1584 11 06, fol. 132r-135v; Bestallung des Klägers (1) zum Rat von Haus aus durch Wilhelm [V.] Herzog von Bayern 1589 03 18, fol. 140r-143v; Bestallung des Klägers (1) zum Rat von Haus aus durch Ferdinand Herzog von Bayern 1589 03 18, fol. 144r-147v; Bestallung des Klägers (1) zum Hof- und Kammerrat von Haus aus durch Beklagten (1) 1589 [.], fol. 150r-153v; Bestallung von Peter Luons und Johann Aich zu Kammerräten durch Philipp [II.] Markgraf von Baden[-Baden] 1587 08 26, fol. 484r-485v; Auszüge aus dienstlicher Korrespondenz des Klägers (1) in seiner Eigenschaft als markgräflich-badischer Landschreiber 1582-1588, fol. 292r-374v; Aufstellungen und Dokumente zu Vermögen und diversen Forderungen des Klägers (2) 1588-1598 (z. T. Originale, z. T. beglaubigte Abschriften), fol. 492r-493v, 551r-552v, 581r-591v, 603r-686v; Urfehde des Klägers (2) 1592 03 16, fol. 498r-501v, 502r-505v, 50 |
| 6r-509v, 553r-558v; Urfehde des Klägers (1) 1593 09 14, fol. 218r-221v, 222r-225v; Inventar des Nachlasses Veit Hofarts 1593 02 04 und 05, fol. 560r-578v; Reichskammergerichtliches Mandat sine clausula gegen Beklagten (1) (Hafterleichterungen für Kläger (1)) 1593 08 03 (Original mit Zustellungsbestätigung), fol. 32rv; Urteil des Stadtgerichts in Baden in Verfahren Kläger (2) und consortes contra Hedelin, Wendel, Wirt der Herberge Zum Baldreich in Baden (Verkauf der Herberge durch Kläger (2)) 1596 06 19, fol. 598r-599v; Ladung des Klägers (2) vor markgräflich-baden[-durlach]isches Hofgericht in Karlsburg (Klage von Wendel Hedelin) 1597 05 17 (Original), fol. 602rv; Bericht Friedrichs Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] als kaiserlicher Kommissar (Kläger (1) betreffend), s.d., fol. 54r-237v; Bericht Friedrichs Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] als kaiserlicher Kommissar (Kläger (2) betreffend) 1599 01 02, fol. 379r-686v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hofmann, David, ehemaliger markgräflich-badischer Landschreiber und Kammerverwalter, für ihn z. T. seine Ehefrau und Kinder (1); Hofart, Maternus, ehemaliger markgräflich-badischer Kammerrat und Obereinnehmer der Markgrafschaft Baden[-Baden] (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von (1), später Baden[-Durlach], Ernst Friedrich Markgraf von (2) |
RHR-Agenten: | Hofmann: Pistorius, Johann (1596) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigen Beklagten (1), sie nach Verleumdungen wegen Untreue und Betrugs inhaftiert und mit Folter und der Todesstrafe bedroht zu haben. Kläger hätten keine Möglichkeit erhalten, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Um der durch Errichtung eines Galgens in ehrverletzender Weise angedrohten Todesstrafe zu entgehen, hätten sie eine Urfehde beschworen, in der sie ihr gesamtes Vermögen an Beklagten. (1) übertragen und zugesagt hätten, die Markgrafschaft zu verlassen. Kläger leugnen die ihnen zur Last gelegten dienstlichen Verfehlungen. Sie bitten, sie aus dem mit der Urfehde geleisteten Eid zu lösen und eine kaiserliche Kommission einzusetzen, vor der sie ihre Unschuld ausführen könnten. Später bitten sie, die Rückgabe ihres Besitzes und die Wiederherstellung ihrer Ehre durch das Niederreißen des Galgens anzuordnen. Kläger (2) beschuldigt Beklagten zusätzlich, ihm das Erbe seines Bruders Veit vorzuenthalten. Außerdem versuchen beide Kläger, insbesondere Kläger (2), vor dem kaiserlichen Kommissar diverse Schuldforderungen an markgräflich-badische Untertanen einzuklagen. Beklagter (1) erhebt forideklinatorische Einreden. Kläger seien vor Beklagtem (1) als zuständiger Obrigkeit angeklagt worden und hätten sich vor Beklagtem (1) zu verantworten. Die Lösung der Kläger aus ihrem Eid durch den K |
| aiser und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission seien nichtig, da Kläger wichtige Umstände des Falls verschwiegen hätten. Beklagter (1) behauptet, die Untreue und der Betrug der miteinander verschwägerten Kläger seien erwiesen und hätten der Markgrafschaft schweren Schaden zugefügt. Kläger hätten deswegen inhaftiert und bestraft werden müssen. Der Strafprozeß gegen sie sei unter Beachtung der Peinlichen Halsgerichtsordnung durchgeführt worden. Statt das Verfahren weiterzuführen, hätten Kläger um Gnade gebeten und in ihren Urfehden einem Vergleich zugestimmt, der ihre Freilassung gegen Leistung von Schadensersatz und einer Strafzahlung vorsehe. Die Beauftragten des Beklagten (1) bitten, Kläger abzuweisen und ihnen zu befehlen, ihren Verpflichtungen aus ihren Urfehden nachzukommen oder zur Fortsetzung des Strafprozesses in die Haft zurückzukehren. 1602 bittet Kläger (1), ihm das Amt eines Zinsmeisters der Landvogtei Hagenau anzuvertrauen, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten könne. Nach seinem Tod beantragen seine Witwe und Erben ein kaiserliches Moratorium bis zum Ende des Verfahrens gegen Beklagte, da sich Kläger (1) in diesem Zusammenhang verschuldet habe. Aus den Akten geht hervor, daß Kläger (1) auch am Reichskammergericht ein Mandat und die Ladung des Beklagten (1) wegen Beleidigung erwirkt. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten (1) (Beschwerde der Ehefrau des Klägers (1)) 1593 06 02, fol. 8r-9v (Original), 10rv (Konzept); Zustellung der Beschwerde des Klägers (2) an badische Reichstagsgesandte zur Stellungnahme 1594 06 17 (Vermerk), fol. 36v; Weiterleitung von Beschwerdeschreiben des Klägers (1) an Landvogt und Regierung des Unterelsaß als kaiserliche Kommissare 1595 07 26, fol. 41rv; Kaiserliche Lösung des Klägers (2) aus dem Eid seiner Urfehde zur Eröffnung einer Klagemöglichkeit (ad effectum agendi) 1596 05 22, fol. 401r-402v; Kaiserlicher Befehl an Friedrich Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] als kaiserlicher Kommissar, Kommission fortzusetzen und Kläger (1) vor etwaigen Übergriffen zu schützen 1596 06 04, fol. 42r-51v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Friedrich Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] zu Güte und Recht (Kläger (2) betreffend) 1596 06 04 (beglaubigte Abschrift), fol. 403r-406v; |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 74; Akten aus K. 75 in K. 74 umgelegt |
Umfang: | fol. 1-688; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1640 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291225 |
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