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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-20 Hanau[-Lichtenberg], Philipp [V.] Graf von contra Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes, auch wegen Geldstrafe;, 1593 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76 Harckstro, Hufnagel, Horgenloer, Hermann, Herbst, Hörl, Haugwitz, Hirschberg, Hacht, Holtmann, Herzog, Hirschhorn, Hermannsgrün, Hersfeld, Huge, Hugon, Hanau, Heggelin, Huemer, Heigel, Regensburg, Huber, Häck, Hörwart, Helot, Harting, Holzapfel, Hörl, Hütteroth
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-20 |
Titel: | Hanau[-Lichtenberg], Philipp [V.] Graf von contra Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes, auch wegen Geldstrafe; |
Entstehungszeitraum: | 1593 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hanau[-Lichtenberg], Philipp [V.] Graf von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hagenau Stadt, Stadtmeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, bei dem bewaffneten Überfall Ludwig Eulers (Ulners) auf das kaiserliche Burghaus in der Stadt Hagenau seien Medikamente des Klägers im Wert von 4.000 Gulden verdorben worden. Kläger habe Euler deswegen in Hagenau inhaftieren lassen und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Beklagte hätten Euler freigelassen, so daß er sich den Forderungen des Klägers durch Flucht habe entziehen können. Deswegen hafteten Beklagte für den Kläger durch den Überfall entstandenen Schaden. Darüber hinaus hätten Beklagte den Leibarzt des Klägers Dr. Johann Jakob Niedheimer (Neudheimer) grundlos zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Talern verurteilt. Niedheimer habe nicht aus der Stadt abreisen dürfen, bis er die Strafe bezahlt habe. Auf diese Weise hätten Beklagte die Zahlung von dem schwer erkrankten Kläger, der auf die Hilfe seines Arztes angewiesen sei, erzwungen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, Schadensersatz in Höhe von 4.000 Gulden zu leisten und die von Kläger beglichene Strafzahlung zu erstatten. Beklagte bringen vor, Euler in Folge eines reichskammergerichtlichen Mandats freigelassen zu haben. Daß er trotz eines anderslautenden Versprechens die Stadt verlassen habe, könne ihnen nicht zur Last gelegt werden. Niedheimer habe bestraft werden müssen, da er mehrfach versucht habe, das kaiserl |
| iche Burghaus gewaltsam einzunehmen. Außerdem habe er Überfälle auf von schönbergischen bzw. später eulerischen Bediensteten besetzte Gebäude auf dem Hoheitsgebiet der Stadt verübt. Niedheimer habe damit gegen den Landfrieden verstoßen. Beklagte behaupten, Niedheimer habe wegen der Strafzahlung bereits Klage vor dem Reichskammergericht erhoben. Beklagte berufen sich auf eine Stellungnahme, die sie im Zusammenhang mit den gewaltsamen Auseinandersetzungen um das Hagenauer Burghaus vorgelegt hätten. Sie bitten, Kläger an das Reichskammergericht zu weisen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1593 09 18, fol. 410rv; Zustellung des Berichts der Beklagten an Kläger, s.d. Vermerk auf Bericht der Beklagten 1593 12 14, fol. 421v |
Umfang: | fol. 406-421 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1623 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291418 |
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