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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-25 Huber, Niklas contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung;, 1594-1595 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76 Harckstro, Hufnagel, Horgenloer, Hermann, Herbst, Hörl, Haugwitz, Hirschberg, Hacht, Holtmann, Herzog, Hirschhorn, Hermannsgrün, Hersfeld, Huge, Hugon, Hanau, Heggelin, Huemer, Heigel, Regensburg, Huber, Häck, Hörwart, Helot, Harting, Holzapfel, Hörl, Hütteroth
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-25 |
Titel: | Huber, Niklas contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung; |
Entstehungszeitraum: | 1594 - 1595 |
Darin: | Bericht von Administrator, Anwälten und Räten des Hochstifts Regensburg (Repressionen der Beklagten gegen katholische Bürger) 1594 07 20, fol. 485r-489v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Huber, Niklas, Schneider, Bürger der Stadt Regensburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg Stadt, Kammerer und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, wegen seines katholischen Bekenntnisses von einem Schreinergesellen beleidigt worden zu sein. Anschließend habe der Geselle Kläger wegen dessen Antwort vor Beklagten der Beleidigung beschuldigt. Beklagte hätten Kläger dazu verurteilt, sich bei dem Gesellen zu entschuldigen. Außerdem hätten sie ihn aus der Schneiderzunft ausgeschlossen und der Stadt verwiesen. Kläger behauptet, nur wegen seines Glaubens so hart bestraft worden zu sein. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihn in die Stadt zurückkehren zu lassen und wieder in die Zunft aufzunehmen. Später wiederholt er seine Bitte, da er ungeachtet eines kaiserlichen Dekrets noch immer nicht Mitglied der Schneiderzunft sei. Administrator und Räte des Hochstifts Regensburg bestätigen die Sachdarstellung des Klägers Sie berichten über zahlreiche Repressionen der Beklagten gegen die katholischen Bürger der Stadt. Sie regen an, zusätzlich zur Wiedereinsetzung des Klägers in alle seine Rechte Beklagte generell Übergriffe auf katholische Bürger zu verbieten. Beklagte behaupten, Kläger habe den Schreinergesellen beleidigt und sei zu bestrafen gewesen. Sein Bekenntnis habe mit dem Urteil nichts zu tun. Beklagte leugnen Repressionen gegen die Katholiken in der Stadt. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Dekret an Administrator des Hochstifts Regensburg Dr. iur. Jakob Meiler (Bericht wegen der von Kläger vorgetragenen Vorgänge) 1594 06 04, fol. 490rv; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Wiederaufnahme des Klägers in Stadt und Zunft, kaiserliches Dekret zur Gleichberechtigung beider Konfessionen in der Stadt) 1594 08 17, fol. 481r-484v; Reichshofrätliches Gutachten an Geheimen Rat (Wiederaufnahme des Klägers, kaiserliches Dekret) 1594 08 17, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat mit Ausnahme der vorgeschlagenen Veröffentlichung des Dekrets, fol. 473r-476v, 477r-480; Kaiserliches Dekret an Beklagte (Wiederaufnahme des Klägers in Stadt und Wiederzulassung zu seinem Handwerk, generelles Verbot der Repressionen gegen Katholiken, falls die Sachlage der Darstellung des Klägers entspreche) 1594 09 06 [auf einem Exemplar geändert: 1594 06 20], fol. 461r-463v, 464r-465v, 466r-469v, 470r-472v; Zustellung der erneuten Beschwerde des Klägers an Abgesandte der Beklagten am Kaiserhof, Ermahnung, sich für Beachtung des kaiserlichen Dekrets einzusetzen 1595 09 13, fol. 455rv |
Umfang: | fol. 455-492 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1625 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291423 |
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