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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-31 Holzapfel, Georg contra Müller, Leonhard; Auseinandersetzung wegen Verleumdung;, 1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76 Harckstro, Hufnagel, Horgenloer, Hermann, Herbst, Hörl, Haugwitz, Hirschberg, Hacht, Holtmann, Herzog, Hirschhorn, Hermannsgrün, Hersfeld, Huge, Hugon, Hanau, Heggelin, Huemer, Heigel, Regensburg, Huber, Häck, Hörwart, Helot, Harting, Holzapfel, Hörl, Hütteroth
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-31 |
Titel: | Holzapfel, Georg contra Müller, Leonhard; Auseinandersetzung wegen Verleumdung; |
Entstehungszeitraum: | 1594 |
Darin: | Bericht über Strafverfahren vor Gericht in Neuenstein gegen Kläger, seinen Bruder Lorenz Holzapfel, Hans König und Hans Bechberger den Jüngeren, alle Bürger der Stadt Forchtenberg, wegen Aufruhrs (mit Zeugenaussagen), s.d., fol. 530r-559v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Holzapfel, Georg, Bürger der Stadt Forchtenberg |
Beklagter/Antragsgegner: | Müller, Leonhard, Keller der Stadt Forchtenberg; Krebs, Burkhard, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Forchtenberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger legt dar, Beklagte hätten ihn vor seinem Landesherrn Philipp Graf von Hohenlohe-Neuenstein der Anstiftung eines Aufruhrs in der Stadt Forchtenberg beschuldigt. Es sei ein Strafverfahren gegen Kläger eröffnet worden. Das Gericht in Neuenstein habe die Zeugen, die Kläger zu seiner Entlastung benannt habe, nicht anhören wollen. Kläger sei deswegen geflohen. Kläger bittet, Beklagte an den Kaiserhof zu laden, da ihm ein langwieriges Rechtsverfahren nicht zuzumuten sei. Darüber hinaus bittet er, ihm bis zum Ende des Verfahrens einen kaiserlichen Geleitbrief auszustellen. Die Räte des um Bericht gebetenen Philipp Graf von Hohenlohe-Neuenstein behaupten, die Inhaftierung des Beklagten sei rechtmäßig gewesen. Zahlreiche Zeugen hätten bestätigt, daß Kläger zum Aufruhr gegen seine Obrigkeit aufgerufen habe. Darüber hinaus habe Kläger die ihm zur Last gelegten Äußerungen gestanden. Angesichts dieser Beweislage sei die Einvernahme weiterer Zeugen unnötig gewesen. Die Räte bitten, Kläger ab- und an das Neuensteiner Gericht zurückzuverweisen. |
Entscheidungen: | Zustellung der Klage des Klägers an Gesandte Philipps Graf von Hohenlohe-Neuenstein um Bericht, laut Vermerk auf Anordnung des Kaisers 1594 06 07, Entscheidung bestätigt 1594 07 12 (Vermerk), fol. 517v, 519v; Kaiserlicher Befehl an Philipp Graf von Hohenlohe-Neuenstein, Bericht vorzulegen und inzwischen nicht gegen Kläger vorzugehen 1594 08 10, fol. 522rv; Zustellung des Berichts der gräflich-hohenlohe-neuensteinischen Räte an Kläger und Abweisung des Klägers für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1594 09 09 (Vermerk), fol. 525v |
Umfang: | fol. 516-559; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291429 |
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