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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 77-2 Hirschberg, Wolf Heinrich von contra Hirschberg, Wolf Heinrich von, Lehensuntertanen; Auseinandersetzung wegen Lehensabgaben;, 1596-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 77-2 |
Titel: | Hirschberg, Wolf Heinrich von contra Hirschberg, Wolf Heinrich von, Lehensuntertanen; Auseinandersetzung wegen Lehensabgaben; |
Entstehungszeitraum: | 1596 - 1605 |
Darin: | Befehl Kaiser Ferdinands [I.] an Bürgermeister und Rat der Stadt Hirschberg, Lehensuntertanen in den Dörfern Großenau, Walbenreuth, Lübnitz, Fleisnitz und Markersreuth nicht unter Verstoß gegen das Herkommen mit Abgaben zu belasten 1562 11 04, fol. 90r-91v, 237rv, 293rv; Gutachten des Schöppenstuhls in Jena, s.d., fol. 201r-202v (Anfrage der kaiserlichen Kommissare 1599 04 10: fol. 203r-204v); Gutachten des Obersten Appellationsgerichts des Königreichs Böhmen in Prag 1596 01 16, 1596 02 13, fol. 74r-75v (beglaubigte Abschrift) und 86r-87v, 84r-85v und 238rv; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Altdorf 1601 06 26, fol. 76r-77v; Vollmacht der Beklagten (1) zur Anhörung des Urteils der kaiserlichen Kommissare 1599 06 11, fol. 196r-197v; Urteil der kaiserlichen Kommissare (Lehengeld, Kommissionskosten) 1599 06 12, fol. 78r-79v, 194r-195v; Abrechnung des Schreibers und Richters in Münchberg Nikolaus Geiner über von Hirschberger Untertanen geleistete Abgaben 1561-1595, s.d., fol. 180r-187v; Aufstellung der Unkosten und Schäden des Klägers (Gesamtsumme 1.211 Gulden, mit Ermäßigung durch Kommissare) 1599 06 13, fol. 188r-193v; Lehenbrief Gottfrieds von Hirschberg für Hans Pfeiffer den Jüngeren aus Liebnitz 1534 [02 07], fol. 295rv; Lehenbrief Wolfs von Hirschberg für Simon Zan aus Mödlenreuth 1544 [08 13 |
| ], fol. 239rv, 294rv; Lehenbrief Wolfs von Hirschberg für Hans Pfeiffer den Jüngeren aus Liebnitz 1544 [06 04], fol. 298rv; Lehenbrief Christophs von Hirschberg für Hans Pfeiffer den Jüngeren aus Liebnitz 1557 [10 27], fol. 297rv; Lehenbrief Matthias' von Hirschberg für Hans Pfeiffer den Jüngeren aus Liebnitz 1561 [08 25], fol. 296rv; Lehenbrief des Klägers für den Bürger der Stadt Weißenstadt Hans Raspe 1564 03 16, fol. 240rv; Bericht der Ältesten der Adelsgeschlechter von Sparneck, von Wirsberg, Nothafft und von Waldenfels als kaiserliche Kommissare (Argumentation beider Parteien) 1597 07 26 [Abschrift: 1597 08 26], fol. 333r-342v (Original), 220r-227v; Bericht der Ältesten der Adelsgeschlechter von Sparneck, von Wirsberg und von Waldenfels als kaiserliche Kommissare (summarisches Verfahren, Kommissionskosten) 1599 06 30, fol. 180r-322v; Bericht von Hieronymus von Sparneck und Kaspar von Wirsberg als kaiserliche Kommissare (Nichterscheinen der Beklagten (3) und (4), Interesse des Beklagten (2)) 1603 03 10, fol. 133r-140v; Bericht von Kaspar von Wirsberg als kaiserlichem Kommissar (Nichterscheinen der Beklagten (3) und (4)) 1603 09 24, fol. 120r-132v; Bericht von Hieronymus von Sparneck, Kaspar von Wirsberg und Rudolf von Waldenfels als kaiserliche Kommissare (Einigung zwischen Kläger und Beklagten (4), Nichter |
| scheinen der Beklagten (3)) 1605 01 20, fol. 57r-67v; Notariatsinstrument (Forderung von Lehengeld durch Kläger) 1595 10 06, fol. 299r-302r; Notariatsinstrument (Protest der Beklagten (1) gegen Forderung von Lehengeld durch Kläger) 1595 10 30, fol. 302r-304r; Notariatsinstrument (Lehenbuch Augusts von Hirschberg) 1597 07 04, fol. 248r-261v; Notariatsinstrument (Zustellung der Appellation der Beklagten (3)) 1605 09 08 (Original), fol. 27r-30v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hirschberg, Wolf Heinrich von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hirschberg, Wolf Heinrich von, Lehensuntertanen (1); Brandenburg[-Bayreuth], Georg Friedrich Markgraf von (2); Popp, Thomas, aus Lübnitz; Popp, Wolf, aus Fleisnitz; Popp, Hans, aus Einöden (3); Pfeuffer, Simon, aus Lübnitz (4) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, Beklagte (1) hätten sich geweigert, ihm den sog. Handlohn (Lehengeld) zu leisten, eine Abgabe, die nach dem Tod sowohl des Lehensherrn als auch des Lehensmanns fällig werde. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), die Abgabe zu bezahlen, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), in dessen Territorium Beklagte (1) ansässig seien, für die Vollstreckung des kaiserlichen Befehls zu sorgen. Später bittet Kläger, das durch Aktenversendung ermittelte Urteil der Kommissare (Zahlungsverpflichtung der Beklagten (1), auch Verpflichtung zu Begleichung der Kommissionskosten) zu bestätigen und Beklagten (2) mit der Vollstreckung zu beauftragen. Später informiert Kläger über die Begleichung der Abgabe und der Kommissionskosten durch Beklagte (1). Allerdings hätten Beklagte (3) und (4) den Wert ihrer Güter zu gering angegeben und Kläger damit um den Großteil der Abgabe betrügen wollen. Kläger habe sie deswegen zu einer Strafzahlung verurteilt, woraufhin sie ihren Besitz verlassen hätten. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), Beklagte (3) und (4) festzunehmen und an den Kaiserhof zu überstellen. Darüber hinaus berichtet Kläger, Beklagter (2) habe durch die Bestrafung eines Lehensuntertanen des Klägers dessen Jurisdiktionsrechte verletzt. Zudem habe Bekla |
| gter(2) Kläger daran gehindert, ein Lehengericht zur Behandlung des Streits mit Beklagten (3) und (4) zusammenzurufen und die Zuständigkeit für das Verfahren beansprucht. Kläger hält fest, daß für die Ahndung der Vergehen der Beklagten (3) und (4) entweder ein spezielles Lehengericht oder der Kaiser als oberster Lehensherr zuständig sei. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), seine Rechte zu beachten. Beklagte (1) bestreiten, zur Zahlung von Lehengeld verpflichtet zu sein. Frühere Zahlungen seien ausschließlich freiwillig erfolgt. Kaiser Ferdinand [I.] habe 1562 ausdrücklich die Belastung der hirschbergischen Lehensuntertanen über das Herkommen hinaus verboten. Auch in den benachbarten Herrschaften werde kein Lehengeld erhoben. Beklagte (1) bitten um einen kaiserlichen Befehl an Kläger, keine bisher nicht üblichen Abgaben von ihnen zu fordern und nicht gegen sie vorzugehen. Sie bieten an, ihre Lehenbriefe durch die markgräflich-brandenburg[-bayreuth]ische Regierung prüfen zu lassen. Beklagte (1) weigern sich, die Kosten der eingesetzten kaiserlichen Kommission zu übernehmen, und beschuldigen die Kommissare, sie nicht ausreichend angehört und Zahlungen durch Verhaftungen erzwungen zu haben. Beklagte (1) bitten um einen kaiserlichen Geleitbrief für ihren Anwalt sowie einen neuen Verhandlungsauftr |
| ag an die Kommissare oder die Weiterführung des Verfahrens vor dem Kaiser. Beklagte (3) weigern sich, sich vor der Kommission einzulassen. Sie behaupten, das Urteil der Kommissare aus dem Jahr 1599 sei nichtig, da die Kommissare Verfahrensvorschriften verletzt hätten. Beklagte (3) bitten, das Kommissionsverfahren und das Urteil zu kassieren, Kläger zur Rückzahlung der von Beklagten (1) beglichenen Kommissionskosten zu verurteilen und ihn an das markgräflich-brandenburg[-bayreuth]ische Hofgericht in Kulmbach oder das Reichskammergericht zu weisen. Gegen einen Bescheid der Kommissare (Kommissionskosten) appellieren sie an den Kaiser. Beklagter (4) schließt vor der Kommission einen Vergleich mit Kläger. Vor der kaiserlichen Kommission erscheinen Beauftragte des Beklagten (2) und bitten, als Intervenienten zum Verfahren zugelassen zu werden. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Kläger, in der Frage des Lehengelds Herkommen zu beachten und ggf. Einwände gegen die von Beklagten (1) vorgeschlagenen kaiserlichen Kommissare vorzubringen 1596 03 12, fol. 359r-360v (Konzept), 88r-89v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Befehl an Beklagten (2), kaiserliche Kommission) 1597 03 03, fol. 346r-347v; Wiederholter kaiserlicher Befehl an Beklagten (2), Beklagte (1) zur Bezahlung des Lehengelds anzuhalten, zugleich Information über kaiserlichen Kommissionsauftrag 1597 03 03, fol. 344r-345v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Älteste der Adelsgeschlechter von Sparneck, von Wirsberg, von Waldenfels, Nothafft und Furtsch 1597 03 03, erneuert und erweitert (Kommissionskosten) 1598 01 10, fol. 280r-281v, 329r-330v (Konzept) und 218r-219v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (2), Rechte des Klägers (Niedergerichtsbarkeit, Rechte als Reichslehensträger) zu beachten 1602 09 07, fol. 146r-149v; Verschlossener kaiserlicher Kommissionsauftrag an Älteste der Adelsgeschlechter von Sparneck, von Wirsberg, von Waldenfels, Nothafft und Furtsch (lehensrechtliches Verfahren zwischen Kläger und Beklagten (3) und (4)) 1602 09 07, fol. 144r-145v; Kaiserlicher Befehl an Hieronymus von Sparneck und Kaspar von Wirsberg als kaiserliche Kommissare, Parteien erneut zu laden und Beklagten (2) bzw. dessen Erben |
| als Intervenienten zum Verfahren zuzulassen 1603 07 11, fol. 138r-139v; Kaiserlicher Bescheid an Beklagten (3) (Erscheinen vor kaiserlicher Kommission) 1604 01 23, fol. 72r-73v; Kaiserlicher Befehl an kaiserliche Kommissare, Beklagte (3) zu Gehorsam zu ermahnen und Verfahren gegen sie fortzusetzen 1604 01 23, wiederholt 1605 06 04, fol. 68r-71v, 47r-48v |
Umfang: | fol. 25-360; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1635 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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