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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-8 Hofmann, Lorenz; Bitte um kaiserliches Promotorial;, 1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78 Seng, Hanau, Hohenzoller, Haym, Heintz, Hofmann, Harder, Hager, Bronckhorst, Helfenstein, Zimmern, Halcka, Haberkorn, Hornstein, Has, Herzog, Hesse, Hildesheim, Haller, 1594-1610 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-8 |
Titel: | Hofmann, Lorenz; Bitte um kaiserliches Promotorial; |
Entstehungszeitraum: | 1598 |
Darin: | Urteil des bischöflich-bambergischen Hofgerichts in Verfahren Hofmann, Lorenz, als Vormund seiner Tochter, und consortes contra Huber, Sixtus, Appellationsprozeß wegen Erbes von Gertrud Ramstock 1584 07 20, fol. 234rv, 242r-243v; Reichskammergerichtliches Urteil in Verfahren Huber, Sixtus, contra Hofmann, Lorenz, Appellationsprozeß (Bestätigung des Urteils der Vorinstanz, Verurteilung Hubers zu Strafzahlung wegen mutwilligen Appellierens) 1589 01 07, fol. 235rv, 244r-245v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hofmann, Lorenz, Schulmeister in Bamberg, Erben, und consortes |
RHR-Agenten: | Antragsteller legt dar, zusammen mit seinen Mitantragstellern in Nachfolge von Lorenz Hofmann vor dem Reichskammergericht einen Prozeß um einen Vergleich zu führen, den Sixtus Huber aus Kemmern mit dem jüngeren Angermair aus Nürnberg geschlossen habe. In dem Vergleich habe Angermair für seine Ehefrau gegen eine Zahlung in Höhe von 1.300 Gulden auf das Erbe von Gertrud Ramstock, der Witwe von Moritz Ramstock, in Bamberg verzichtet. Lorenz Hofmann bzw. Antragsteller hätten den Vergleich vor dem Reichskammergericht angefochten, da sie selbst Ansprüche auf das Erbe Gertrud Ramstocks hätten, die in Prozessen vor dem bischöflich-bambergischen Hofgericht und dem Reichskammergericht anerkannt worden seien. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, in dem Verfahren, in dem bereits submittiert worden sei, zügig ein Urteil zu sprechen. Antragsteller bezeichnet sich und seine Mitantragsteller als arme Parteien (miserabiles personae). |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller legt dar, zusammen mit seinen Mitantragstellern in Nachfolge von Lorenz Hofmann vor dem Reichskammergericht einen Prozeß um einen Vergleich zu führen, den Sixtus Huber aus Kemmern mit dem jüngeren Angermair aus Nürnberg geschlossen habe. In dem Vergleich habe Angermair für seine Ehefrau gegen eine Zahlung in Höhe von 1.300 Gulden auf das Erbe von Gertrud Ramstock, der Witwe von Moritz Ramstock, in Bamberg verzichtet. Lorenz Hofmann bzw. Antragsteller hätten den Vergleich vor dem Reichskammergericht angefochten, da sie selbst Ansprüche auf das Erbe Gertrud Ramstocks hätten, die in Prozessen vor dem bischöflich-bambergischen Hofgericht und dem Reichskammergericht anerkannt worden seien. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, in dem Verfahren, in dem bereits submittiert worden sei, zügig ein Urteil zu sprechen. Antragsteller bezeichnet sich und seine Mitantragsteller als arme Parteien (miserabiles personae). |
Umfang: | fol. 232-245 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1628 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291456 |
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