AT_OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81-10 Hausen, Wilhelm von contra Waldburg, Christoph Truchseß von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, Besoldung, Lehensbesitz, auch wegen Beleidigung;, 1608 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT_OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81-10
Titel:Hausen, Wilhelm von contra Waldburg, Christoph Truchseß von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, Besoldung, Lehensbesitz, auch wegen Beleidigung;
Entstehungszeitraum:1608
Darin:Gültbrief Karls und Christophs Truchsessen von Waldburg zugunsten von Hans Jakob von Hausen (50 Gulden jährlich für 1.000 Gulden) 1580 05 02, fol. 683r-685v; Vergleich zwischen den Parteien wegen gegenseitiger Forderungen 1597 07 12, fol. 677r-678v; Bestallung des Klägers zum Burgvogt des Schlosses Zum Bussen durch Karl Truchseß von Waldburg 1583 [04 23], fol. 675r-676v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hausen, Wilhelm von, wohnhaft in Munderkingen
Beklagter/Antragsgegner:Waldburg, Christoph Truchseß von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erinnert an eine frühere Klage gegen Beklagten und dessen inzwischen verstorbenen Bruder Karl Truchseß von Waldburg wegen diverser Forderungen. Er bittet um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission unter der Leitung des Bischofs von Augsburg zur Vermittlung eines Vergleichs. Später wiederholt Kläger seine Klage gegen Beklagten. Beklagter weigere sich, eine Gült zu bezahlen, die der Vater des Klägers Hans Jakob Hausen von Beklagtem und seinem Bruder erworben habe. Kläger habe deswegen vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil geklagt, könne aber nicht zu seinem Recht gelangen, da Beklagter das Verfahren verzögere. Darüber hinaus macht Kläger Forderungen aus seiner Tätigkeit als Vogt Karls Truchseß von Waldburg geltend. Er beschuldigt Beklagten, ihm Fischereirechte entzogen zu haben, mit denen die Familie von Hausen von den Truchsessen belehnt worden sei. Außerdem habe Beklagter ein erzherzoglich-österreichisches Lehengut in Herbertingen gekauft, mit dem der Vater des Klägers belehnt gewesen sei. Kläger habe vor der Oberösterreichischen Regierung in Innsbruck vorgetragen, der ohne sein Wissen abgeschlossene Kaufvertrag sei nichtig, aber keinen Bescheid erhalten. Schließlich habe Beklagter Kläger in einem Schriftstück seinen Adelstitel verweigert und damit seine Ehre verletzt. Er sei deswegen zur Leistung
von Schadensersatz verpflichtet. Kläger bittet, für die Befriedigung seiner Forderungen zu sorgen.
Umfang:fol. 662-687; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1638
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292382
 

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