AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 82-42 Hube, Joachim contra Bülow, Joachim von; Bitte um kaiserliches Promotorial;, 1615-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 82-42
Titel:Hube, Joachim contra Bülow, Joachim von; Bitte um kaiserliches Promotorial;
Entstehungszeitraum:1615 - 1617
Darin:Kaufvertrag über Holz im Wert von 600 Reichstalern zwischen Antragsteller und Fritz von Bülow 1594 01 31, fol. 592r-593v, 597rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hube, Joachim; Flögele, Klaus; Kröger, Jakob, alle Bürger der Stadt Lübeck, für sie Breuning, Joachim, Handelsangestellter von Joachim Hube, aus Hamburg
Beklagter/Antragsgegner:Bülow, Joachim von (1); Bülow, Franz von (2), Brüder
Gegenstand - Beschreibung:Joachim Breuning führt im Auftrag der Antragsteller aus, Antragsteller hätten verpfändete Wertgegenstände des inzwischen verstorbenen Fritz von Bülow ausgelöst und an ihn zurückgegeben. Bülow habe sich verpflichtet, Antragsteller dafür Holz im Wert von 600 Reichstalern zu liefern. Diese Lieferung sei unterblieben. Die Forderung der Antragsteller richte sich nach dem Tod von Fritz von Bülow an Antragsgegner (1), der von Franz Herzog von Sachsen mit dem bülowschen Lehengut Godau belehnt worden sei. Antragsgegner (1) wolle sie nicht begleichen. Antragsteller bitten um ein kaiserliches Promotorial an den Herzog, dafür zu sorgen, daß Antragsgegner (1) seinen Verpflichtungen nachkomme. Später (1617) berichten Antragsgegner, infolge des von Antragsteller erwirkten kaiserlichen Schreibens ein Mandat von Franz Herzog von Sachsen erhalten zu haben, wonach sie Antragsteller 600 Reichstaler auszahlen sollten. Antragsgegner bitten, das kaiserliche Promotorial zu kassieren, da es durch eine falsche Sachdarstellung erschlichen worden sei. Antragsteller hätten verschwiegen, daß Antragsgegner nicht die Erben ihres Halbbruders Fritz von Bülow seien und die Nachfolge im dritten Teil des Guts Godau nicht kraft Erb-, sondern kraft Lehenrechts angetreten hätten. Antragsgegner erklären ihre Bereitschaft, sich in dem Prozeß um die Abwi
cklung der Zahlungsverpflichtungen von Fritz von Bülow vor dem Reichskammergericht einzulassen.
Entscheidungen:Ablehnung des Antrags der Antragsteller auf kaiserliches Promotorial an Franz [II.] Herzog von Sachsen[-Lauenburg] 1615 07 20 (Vermerk), fol. 598v; Kaiserliche Ermahnung an Franz [II.] Herzog von Sachsen-Lauenburg, Fritz von Bülow [!, Antragsgegner (1)] zur Begleichung der Forderung der Antragsteller zu bewegen 1615 10 19, fol. 590r-591v; Kaiserlicher Befehl an Franz [II.] Herzog von Sachsen-Lauenburg, Zahlungsmandat gegen Antragsgegner zu kassieren und Austragung der Auseinandersetzung auf dem Rechtsweg nicht zu behindern 1617 09 25, fol. 584r-585v
Umfang:fol. 583-599
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292430
 

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