AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 84-8 Isen Markt, Kammerer, Rat und Gemeinde contra Burgrain, bischöflich-freisingenscher Pfleger; Bitte um Privileg, um Bestätigung von Privilegien, auch Auseinandersetzung wegen Abgaben;, 1559 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 84-8
Titel:Isen Markt, Kammerer, Rat und Gemeinde contra Burgrain, bischöflich-freisingenscher Pfleger; Bitte um Privileg, um Bestätigung von Privilegien, auch Auseinandersetzung wegen Abgaben;
Entstehungszeitraum:1559
Darin:Bericht von Propst, Dekan und Kapitel des Hochstifts Freising 1559 06 28, fol. 20r-26v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Isen Markt, Kammerer, Rat und Gemeinde
Beklagter/Antragsgegner:Burgrain, bischöflich-freisingenscher Pfleger (Lösch, August)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger bitten, ihnen die niedere Obrigkeit über den Markt Isen zu verleihen. Die Bewohner des Markts wären dann nicht mehr gezwungen, sich wegen kleinerer Streitigkeiten an den bischöflich-freisingischen Pfleger in Burgrain zu wenden und entsprechende Kosten auf sich zu nehmen. Antragsteller bzw. Kläger behaupten, der Markt habe ein entsprechendes Privileg früher wahrscheinlich besessen. Antragsteller bzw. Kläger bitten auch, ihr von Kaiser Sigismund gewährtes, von Kaiser Karl V. bestätigtes Marktprivileg erneut zu bestätigen. Darüber hinaus beschuldigen Antragsteller bzw. Kläger Beklagten der Verletzung ihrer Marktfreiheiten (Erhebung von Standgeld, Kaufgeld, Abschiedsgeld). Antragsteller bzw. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten oder den Bischof von Freising, die Erhebung bisher nicht üblicher Abgaben einzustellen. Propst, Dekan und Kapitel des Hochstifts Freising berichten, Antragsteller bzw. Kläger hätten sich bereits beim verstorbenen Freisinger Bischof über Beklagten beschwert. Das Abschiedsgeld sei ihnen bereits erlassen worden. Wegen des Stand- und Kaufgelds sei eine Untersuchung durchgeführt worden, die ergeben habe, daß der Burgrainer Pfleger die umstrittenen Abgaben bereits seit Jahren einziehe. Propst und Kapitel bitten, es in dieser Frage beim Herkommen zu belas
sen. Die Verleihung der niederen Obrigkeit an Antragsteller bzw. Kläger wäre eine Neuregelung, die die Rechte des Hochstifts schädigen würde. Propst und Kapitel bitten, es auch in dieser Frage beim Herkommen zu belassen.
Entscheidungen:Weiterleitung des Antrags der Antragsteller bzw. Kläger auf Verleihung der niederen Obrigkeit an bischoflich-freisingenschen Rat, s.d. Vermerk auf Antrag präs. 1559 04 08, fol. 16v
Umfang:fol. 13-26; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1589
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292664
 

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