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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-18 Homburger, Dorothea contra Lersner, Christoph Ludwig; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts u. a. Vermögens;, 1628-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83 Hersperg, Houffen, Holndorf, Hanau, Huttler, Holtz, Horst, Hopfer, Hafenlueg, Heistermann, Immendorffer, Köln, Hüffel, Hofbaur, Hiusch, Augsburg, Homburger, Stralendorff, Heussenstein, Hohenlohe, Halden, Hareker, Haslang, Malteserorden, Gebsattel, Hundtler, Hes
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-18 |
Titel: | Homburger, Dorothea contra Lersner, Christoph Ludwig; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts u. a. Vermögens; |
Entstehungszeitraum: | 1628 - 1631 |
Darin: | Bericht Wilhelms [V.] Landgraf von Hessen 1628 11 15, fol. 286r-335v; Auszüge aus Akten des Strafverfahrens gegen Klägerin, s.d., fol. 290r-335v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Homburger, Dorothea, aus Kassel, Tochter von Homburger, Elias, landgräflich-hessen-kasselischer Rat und Kanzler |
Beklagter/Antragsgegner: | Lersner, Christoph Ludwig, Amtmann in der Herrschaft Itter, früherer Ehemann der Klägerin |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin führt aus, von Beklagtem mehrfach körperlich mißhandelt und des Ehebruchs beschuldigt worden zu sein. Obwohl keine Beweise für ihre Schuld hätten beigebracht werden können, sei Klägerin sieben Jahre lang in der hessischen Festung Ziegenhain inhaftiert gewesen, bis sie nach einem Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig gegen Kaution aus der Haft entlassen worden sei. Beklagter habe sich erneut verheiratet. Er weigere sich, das von Klägerin in die Ehe gebrachte Vermögen im Wert von etwa 80.000 Gulden an Klägerin zurückzugeben. Klägerin erhebt Einwände gegen das gegen sie durchgeführte Verfahren. Es seien Zeugen gehört worden, die z. T. Verbrechen begangen hätten, z. T. von der Familie des Beklagten abhängig und beeinflußt gewesen seien. Auch ihr Ehemann sei als Zeuge aufgetreten, obwohl er selbst des Ehebruchs schuldig sei. Klägerin sei die Zuziehung eines Anwalts verweigert worden. Ihre Beschwerden an den zuständigen Landesherrn seien nicht beachtet worden. Klägerin bittet um ein kaiserliches Mandat an Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt], Beklagten dazu zu bringen, die von ihr in die Ehe gebrachten Güter und Einkünfte freizugeben. Später bittet sie um Einsicht in die Akten des gegen sie geführten Strafverfahrens, außerdem um einen |
| kaiserlichen Befehl an Christian Graf von Waldeck, ein ihm von Klägerin aus dem Erbe ihres Großvaters gewährtes Darlehen in Höhe von 1.400 Reichstalern zurückzuzahlen. Wilhelm Landgraf von Hessen berichtet, eine auf Antrag von Beklagtem ex officio durchgeführte Untersuchung habe starke Indizien für die Schuld der Klägerin aufgedeckt, so daß der hessische Fiskal vor dem Strafgericht in Ziegenhain Anklage erhoben habe. Das Verfahren sei gemäß Peinlicher Halsgerichtsordnung geführt worden. Angesichts von Verfahrensverzögerungen sei Klägerin gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie habe in der Folgezeit ein Kind geboren und sich damit erneut des Ehebruchs verdächtig gemacht. Die Ladungen zur Fortführung des Verfahrens habe sie mißachtet. Deswegen sei sie 1626 in die Acht erklärt worden. Der Landgraf bittet, Klägerin an das Strafgericht in Ziegenhain zurückzuverweisen. Später berichtet der Landgraf, dem kaiserlichen Befehl, wonach er für die Rückgabe der Güter der Klägerin sorgen solle, nicht nachkommen zu können, da Beklagter im Territorium Georgs Landgraf von Hessen ansässig sei. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] 1628 03 24, fol. 274r-275v (Konzept), 277r-278v; Kaiserliche Aufforderung an Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel], Übergabe der Akten des Ehebruchsverfahrens an Klägerin und Rückgabe ihrer Güter anzuordnen 1631 02 04, fol. 338r-339v; Kaiserlicher Befehl an Christian Graf von Waldeck[-Wildungen], von Klägerin gewährten Kredit in Höhe von 1.400 Reichstalern zurückzuzahlen 1631 02 04, fol. 340r-341v |
Umfang: | fol. 271-344 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1661 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292751 |
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