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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-12 David[, Levi] contra Pfalz[-Neuburg], August Pfalzgraf von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung, Strafzahlung, auch Privilegsstörung und Landfriedensbruchs;, 1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86 Wimpfen, Landau in der Pfalz, Judenheit, Abraham, Worms, Franken, Brandenburg-Ansbach, Schwaben, Franken, Bropst, David, Schay, Wechsler, Jos, Irmtraut, Nathan, Fiskal, Johanniterorden, Ichtersheim, Jauchert, Jancke, Itterott, Solms, 1551-1721 (Karton (Faszikel
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-12 |
Titel: | David[, Levi] contra Pfalz[-Neuburg], August Pfalzgraf von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung, Strafzahlung, auch Privilegsstörung und Landfriedensbruchs; |
Entstehungszeitraum: | 1617 |
Darin: | Fürbittschreiben der Reichsritterschaft Franken zugunsten des Klägers 1616 12 04, fol. 110r-111v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | David[, Levi], Jude aus Schnaittach, im Schutz der Ganerben der Herrschaft Rothenberg |
Beklagter/Antragsgegner: | Pfalz[-Neuburg], August Pfalzgraf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, zur Eintreibung von Schulden bei Untertanen der Herren von Breitenstein nach Königstein gereist zu sein. Trotz eines Geleitbriefs des Sequesterverwalters der breitensteinischen Güter Michael Weißmann habe Weißmann Kläger auf Befehl des Beklagten inhaftiert. Anschließend sei Kläger wegen des Vorwurfs, seine Kreditverträge mit breitensteinischen Untertanen widerrechtlich geschlossen, Wucherzinsen verlangt und zehn Jahre lang den Zoll in Königstein hinterzogen zu haben, zu einer Strafzahlung in Höhe von 400 Gulden verurteilt worden. Darüber hinaus habe Beklagter die Schuldenrückzahlungen an Kläger beschlagnahmt und die Erstattung der Kosten seiner Verhaftung und Verurteilung verlangt. Kläger erklärt, die fraglichen Kreditverträge mit Vorwissen der Obrigkeit der Kreditnehmer geschlossen und nur die üblichen Zinsen erhoben zu haben. Die Bezahlung von Zoll sei in Königstein nicht üblich. Da Kläger unschuldig sei, habe Beklagter mit seiner Verhaftung gegen das Geleit des Amtmanns, die Privilegien der Juden und den Landfrieden verstoßen. Kläger bittet, Beklagten in einem kaiserlichen Mandat die Rückzahlung der Kläger abgepreßten Gelder zu gebieten. Außerdem beantragt er, Beklagter zu laden und zu der in einem Privileg Kaiser Karls V. für die Juden von 1544 für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen |
| Strafzahlung zu verurteilen. Kläger bittet, den kaiserlichen Fiskal am RHR über die Privilegienverletzung zu informieren. Beklagter wiederholt die Vorwürfe gegen Kläger, der Wucherzinsen verlangt und den Zoll in Königstein hinterzogen habe. Damit habe Kläger nicht nur gegen Reichs-, sondern auch gegen pfälzische Gesetze verstoßen. Seine Verhaftung und Verurteilung seien daher rechtmäßig gewesen. Beklagter bittet, Kläger abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten, die Kläger abgenommenen Gelder zurückzugeben oder über die Sachlage zu berichten 1617 01 24, fol. 112r-113v (Konzept), 116r-117v |
Umfang: | fol. 74-138; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1647 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293077 |
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