AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-11 Kusfeldt, Johann contra Bremen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Appellationsverbots und Inhaftierung; Erlaß eines kaiserlichen Mandats, 1556 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-11
Titel:Kusfeldt, Johann contra Bremen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Appellationsverbots und Inhaftierung; Erlaß eines kaiserlichen Mandats
Entstehungszeitraum:1556

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kusfeldt, Johann, Bürger der Stadt Bremen
Beklagter/Antragsgegner:Bremen Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagte beschuldigt, ihm die Appellation gegen ein Urteil der Beklagte untersagt, ihn inhaftiert und nur gegen einen weitgehenden Verzicht auf seine Rechte aus der Haft entlassen zu haben. In ihrer Stellungnahme zu einem von Kläger erwirkten kaiserlichen Mandat führen Beklagte aus, der Gothaer Bürger Hans Hartrodt habe vor Beklagte gegen Kläger geklagt, um die Freigabe von Gütern zu erreichen, die Kläger wegen einer Schuldforderung gegen Hartrodt habe beschlagnahmen lassen. Hartrodt habe sich bereit erklärt, seine Schulden zu bezahlen und den Kläger entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern er gerichtlich festgestellt werde. Beklagte hätten deshalb in einem Beiurteil die Beschlagnahme aufgehoben und Kläger dazu verurteilt, die von Hartrodt angebotene Bürgschaft anzunehmen. Kläger habe gegen dieses Beiurteil appellieren wollen. Eine solche Appellation widerspreche den Privilegien der Stadt; außerdem sei der Sachverhalt klar gewesen. Kläger habe sich mit der Zurückweisung seiner Appellation nicht zufrieden geben wollen und sich beleidigend geäußert. Deswegen habe er inhaftiert werden müssen. Vor seiner Freilassung habe Kläger lediglich versprechen müssen, Beklagte gehorsam zu sein, und die in solchen Fällen übliche Urfehde geleistet. Beklagte bitten, Kläger ab- und auf den Rechtsweg zu weisen.
Entscheidungen:Zustellung des Berichts der Beklagten an Kläger 1556 05 29 (Vermerk), fol. 190v
Umfang:fol. 187-190; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1586
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293107
 

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