AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-15 Kempten Stift, Abt contra Pappenheim, Philipp Marschall von; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion in Grönenbach; Antrag auf kaiserliches Mandat bzw. kaiserliche Kommission, 1570-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-15
Titel:Kempten Stift, Abt contra Pappenheim, Philipp Marschall von; Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion in Grönenbach; Antrag auf kaiserliches Mandat bzw. kaiserliche Kommission
Entstehungszeitraum:1570 - 1571
Darin:Urfehde von Hans Hermann gen. Schwarz 1570 06 13, fol. 210r-213v; Geleitbrief des Klägers für Hans Hermann 1570 08 18, fol. 226r-227v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kempten Stift, Abt (Georg)
Beklagter/Antragsgegner:Pappenheim, Philipp Marschall von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Beklagter habe den Grönenbacher Bader Hans Hermann (Hörmann) genannt Schwarz mehrfach verhaften lassen und verlangt, Hermann solle eine Urfehde beschwören, in der er sich mit seiner Ausweisung und einer Strafzahlung wegen Meineids einverstanden erkläre. Später habe Beklagter den Besitz Hermanns verkaufen lassen und ihn aus seinem Haus vertrieben (confiscatio bonorum). Um Hermann zu ermöglichen, seine Ansprüche geltend zu machen, habe Kläger ihm Geleit gewährt. Dennoch habe Beklagter Hermann erneut verhaftet. Er sei zwar gegen Urfehde wieder freigekommen, habe seinen Besitz aber nicht zurückerhalten. Kläger behauptet, die Hochgerichtsbarkeit über das in der Grafschaft Kempten gelegene Grönenbach innezuhaben. Beklagter übe lediglich die Niedergerichtsbarkeit aus. Die Bestrafung von Meineid und die confiscatio bonorum stehe nur dem Inhaber der Hochgerichtsbarkeit zu. Kläger habe am Reichskammergericht ein Mandat gegen Beklagten beantragt, sei aber abgewiesen worden. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, die Rechte des Klägers zu respektieren und auf eine Klage Hermanns wegen Schadensersatzes zu antworten. Alternativ könne eine kaiserliche Kommission eingesetzt werden.
Umfang:fol. 200-238; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1601
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293111
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl