AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-33 Kessler, Agatha contra Speyer Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme von Erbvermögen und Abzugsgelds; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1577 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-33
Titel:Kessler, Agatha contra Speyer Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme von Erbvermögen und Abzugsgelds; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1577

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kessler, Agatha, geb. Drauel, Ehefrau von Kessler, Hieronymus, aus Eger
Beklagter/Antragsgegner:Speyer Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin führt aus, Beklagte hätten nach dem Tod des Vaters der Klägerin, des Advokaten am Reichskammergericht Dr. Johann Drauel, Teile von dessen Vermögen beschlagnahmt. Außerdem hätten sie den Ehemann der Klägerin nach Speyer geladen, um Schuldforderungen zu begleichen und Abzugsgeld für das nach Eger transferierte Vermögen der Klägerin zu bezahlen. Klägerin erklärt die Bereitschaft ihres Ehemanns, sich durch einen Anwalt in Speyer vertreten zu lassen und Schulden zu bezahlen. Abzugsgeld könnten Beklagte aber nicht verlangen, da ihr Vater als Angehöriger des Reichskammergerichts nicht der Stadt unterworfen gewesen sei. Der Ehemann der Klägerin sei nicht direkter Erbe des Vermögens und habe außerdem sein Bürgerrecht in Speyer aufgekündigt, noch bevor die Stadt durch ein kaiserliches Privileg zur Einforderung von Abzugsgeld ermächtigt worden sei. Klägerin bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die Beschlagnahme aufzuheben, außerdem um ein kaiserliches Fürbittschreiben, auf das Abzugsgeld zu verzichten. Beklagte argumentieren, Klägerin habe nach ihrer Heirat auf ihre Vorrechte als Tochter eines Mitglieds des Reichskammergerichts verzichtet und ihr Vermögen in Speyer versteuert. Ihr Ehemann habe zwar angekündigt, sein Bürgerrecht aufzugeben, einen Bescheid aber nicht abgewartet. Zum Zeitpunkt der Ermäch
tigung der Stadt zur Erhebung von Abzugsgeld sei er noch immer Bürger gewesen. Darüber hinaus seien Klägerin und ihr Ehemann nach Eger umgezogen, ohne ihre Angelegenheiten in Speyer zu regeln. Die Beschlagnahme sei auf Antrag der Vormünder der Klägerin erfolgt, die finanzielle Forderungen gegen Klägerin bzw. ihren Ehemann erhoben hätten. Der Ehemann der Klägerin sei geladen worden, um das Verfahren wegen der Aufgabe seines Bürgerrechts zum Abschluß zu bringen. Beklagte bitten, Klägerin abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliche Ermahnung an Beklagte, beschlagnahmte Güter freizugeben und nicht unbillig gegen Klägerin vorzugehen bzw. über die Sachlage zu berichten 1577 04 10, fol. 715rv; Zustellung des Berichts der Beklagten an Klägerin 1577 08 14 (Vermerk), fol. 720v
Umfang:fol. 712-720
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1607
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293129
 

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