AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-20 König, Levin contra Enzesberger, Katharina; Bitte um kaiserliches Promotorial an Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] in Auseinandersetzung wegen Ansprüchen aus Messinghandelsgesellschaft, später Appellation, 1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, D

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-20
Titel:König, Levin contra Enzesberger, Katharina; Bitte um kaiserliches Promotorial an Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] in Auseinandersetzung wegen Ansprüchen aus Messinghandelsgesellschaft, später Appellation
Entstehungszeitraum:1598
Darin:Gesellschaftsvertrag zwischen Martin Enzesberger und Antragsteller bzw. Kläger 1591 10 17, fol. 477r-480v, 486r-491v; Notariatsinstrument (Appellation des Antragstellers bzw. Klägers gegen Bescheid des herzoglich[-schleswig]-holstein[-sonderburg]ischen Hofmarschalls) 1598 05 08 (Ausfertigung mit Zustellungsbestätigung), fol. 492r-493v; Notariatsinstrument (Zustellung der Appellation des Antragstellers bzw. Klägers) 1598 05 31 (Ausfertigung), fol. 494r-495v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:König, Levin
Beklagter/Antragsgegner:Enzesberger, Katharina; Enzesberger, Johann, für sich und als Vormund seiner Geschwister, als Erben von Enzesberger, Martin, Kaufmann, Bürger der Stadt Hamburg
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger berichtet, mit Martin Enzesberger eine Gesellschaft zur Herstellung und zum Vertrieb von Messingwaren gegründet zu haben. Antragsteller bzw. Kläger sei für die Errichtung einer Messinghütte an dem den Gesellschaftern von Johann [III.] Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] überlassenen Ort und die Produktion der Waren zuständig gewesen, Enzesberger für den Vertrieb. Antragsteller habe Anspruch auf ein, Enzesberger auf zwei Drittel des Gewinns gehabt. Darüber hinaus sei festgelegt worden, daß Antragsteller bzw. Kläger mit 2.000 Gulden abgefunden werden solle, falls Enzesberger die Gesellschaft allein weiterführen wolle. Nach dem Tod Enzesbergers 1597 hätten Antragsgegner bzw. Beklegte den Handel nicht weiterführen, Antragsteller bzw. Kläger aber auch keine Abfindung bezahlen wollen. Antragsteller bzw. Kläger habe vor Johann [III.] Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] als zuständige Obrigkeit geklagt. Noch während des laufenden Verfahrens hätten Antragsgegner bzw. Beklagte ihn aus der Messinghütte vertrieben. Antragsteller bzw. Kläger habe erneut Klage vor dem Herzog erhoben, sei aber abgewiesen worden. Antragsteller argumentiert unter Bezugnahme auf die Reichskammergerichtsordnung (Teil 2, tit. 26), ihm sei das Recht versagt worden. Er bittet um ein kaiserliches Promotorial an
Johann [III.] Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg], ihm den Rechtsweg zu eröffnen. Später appelliert Antragsteller bzw. Kläger gegen einen Bescheid des herzoglich-schleswig-holsteinischen Hofmarschalls, in dem seine Klage ohne Prozeß zurückgewiesen worden sei, an das Reichskammergericht, erklärt dann aber seine Absicht, die Appellation vor dem Reichshofrat weiterzuverfolgen. Antragsteller bzw. Kläger bittet, Beklagte zu laden und den Appellationsprozeß zu eröffnen.
Umfang:fol. 474-495
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293192
 

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