AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-22 Koller, Friedrich contra Koller, Friedrich, Schwestern; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben an Herzog von Pommern nach Ausweisung, auch Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen, 1597-1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-22
Titel:Koller, Friedrich contra Koller, Friedrich, Schwestern; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben an Herzog von Pommern nach Ausweisung, auch Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen
Entstehungszeitraum:1597 - 1598
Darin:Notariatsinstrument (Appellation des Antragstellers bzw. Klägers gegen Zurückweisung seiner Klage durch Johann Friedrich Herzog von Pommern[-Wolgast-Stettin]) 1597 10 13 (Ausfertigung), fol. 505r-510v; Bericht Johann Friedrichs Herzog von Pommern[-Wolgast-Stettin] 1598 07 30, fol. 512r-515v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Koller, Friedrich
Beklagter/Antragsgegner:Koller, Friedrich, Schwestern; Koller, Friedrich, Bruder, Witwe; Koller, Friedrich, Bruder, Gläubiger
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger bringt vor, sein Landesherr Johann Friedrich Herzog von Pommern habe ihn nach Anschuldigungen der inzwischen hingerichteten Margaretha Köller zweimal unter dem Verdacht der Zauberei inhaftieren und foltern lassen. Später habe er ihn wegen Totschlags an Martin Ewald aus dem Herzogtum ausgewiesen. Antragsteller bzw. Kläger argumentiert, das Verfahren, in dessen Verlauf er inhaftiert und gefoltert worden sei, sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Bei dem Totschlag an Martin Ewald habe nachweislich Notwehr vorgelegen, so daß Antragsteller. bzw. Kläger nicht hätte ausgewiesen werden dürfen. Der Herzog habe eine Beschwerde des Antragstellers bzw. Klägers wegen des unrechtmäßigen Vorgehens gegen ihn nicht angenommen und kein Geleit gewährt, so daß Antragsteller bzw. Kläger seine Unschuld nicht habe beweisen können. Antragsteller bzw. Kläger bittet um ein kaiserliches Fürbittschreiben an den Herzog, die Ausweisung zurückzunehmen. Zumindest solle der Herzog aufgefordert werden, einen Bericht über die Behandlung des Antragsteller bzw. Kläger einzuschicken und die Akten der fraglichen Verfahren offenzulegen. Darüber hinaus legt Antragsteller bzw. Kläger dar, Beklagte seien wegen ihrer Forderungen in den Besitz seiner Güter eingesetzt worden, ohne daß ein ordnungsgemäßes Verfahren stattgefun
den habe. Johann Friedrich Herzog von Pommern habe eine diesbezügliche Beschwerde des Antragstellers bzw. Klägers in einem Bescheid zurückgewiesen. Antragsteller bzw. Kläger appelliert gegen diesen Bescheid, mit dem ihm das Recht versagt worden sei. Johann Friedrich Herzog von Pommern berichtet, Antragsteller bzw. Kläger sei von seiner Kusine Margaretha Köller des Inzests beschuldigt worden. Außerdem hätten Indizien vorgelegen, daß Antragsteller bzw. Kläger sich der Zauberei schuldig gemacht habe. Die Inhaftierung und Folter des Antragstellers bzw. Klägers sei im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens in Übereinstimmung mit Rechtsgutachten erfolgt. Antragsteller bzw. Kläger habe ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zu verteidigen. Die Ausweisung des Antragstellers bzw. Klägers sei nach einem ordentlichen Prozeß wegen Totschlags und anderer Gewalttätigkeiten ausgesprochen worden. Der Herzog bittet, Antragsteller bzw. Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Johann Friedrich Herzog von Pommern[-Wolgast-Stettin] 1597 08 19, fol. 511r
Umfang:fol. 498-515; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293194
 

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