AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-18 Kresser, David der Jüngere contra Koler, Ruprecht; Bitte um Belehnung mit verpfändeten Reichslehen, 1616-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-18
Titel:Kresser, David der Jüngere contra Koler, Ruprecht; Bitte um Belehnung mit verpfändeten Reichslehen
Entstehungszeitraum:1616 - 1617
Darin:Zustimmungserklärung Kaiser Rudolfs II. zu Verkauf eines Hofs in Niederheckenhofen (Reichslehen) durch Christoph Gabriel Koller 1585 01 23, fol. 284r-285v; Zustimmungserklärung von Bartholomäus Prenner und Hans Jakob Haller von Hallerstein als Vormünder des Sohns von Hieronymus Koler sowie von Paul Koler für sich und seinen Bruder zu Verpfändung eines Hofs in Niederheckenhofen (Reichslehen) 1585 09 18 (beglaubigte Abschrift), fol. 312r-313v; Schuldurkunde von Christoph Gabriel Koler und seiner Ehefrau Margaretha über 300 Gulden zugunsten von David Kresser 1585 02 02, fol. 286r-289v; Bescheid Kaiser Rudolfs II. in Verfahren Scherl, Philipp, contra Koler, Christoph Gabriel, Verwandtschaft (Abweisung des Antrags von Scherl auf Belehnung mit dem Reichslehen Christoph Gabriel Kolers) 1594 09 03, fol. 298rv; Notariatsinstrument (Zustellung des Gegenberichts des Antragstellers an Antragsgegner) 1617 10 09 (Ausfertigung), fol. 316r-317v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kresser, David der Jüngere, Bürger der Stadt Nürnberg, aus Burgfarrnbach
Beklagter/Antragsgegner:Koler, Ruprecht; Koler, Joachim, beide Söhne und Lehenserben von Koler, Christoph Gabriel
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller berichtet, Christoph Gabriel Koler habe dem Vater des Antragstellers David Kresser als Sicherheit für mehrere Kredite mit Zustimmung des Kaisers einen Bauernhof in Niederheckenhofen bei Roth verpfändet, der Reichslehen sei. Nach dem Tod Kolers bleibe eine Restschuld in Höhe von 800 Gulden, die Antragsteller als Erbe seines Vaters von den Erben Kolers fordern könne. Antragsteller äußert seine Sorge, Antragsgegner als Lehenserben ihres Vaters könnten das Reichslehen anderweitig verpfänden oder verkaufen, ohne die Ansprüche des Antragstellers zu beachten. Er bittet, nicht Antragsgegner, sondern Antragsteller zu belehnen. Antragsgegner weisen darauf hin, daß der Vater des Antragsteller nach der Vergabe des Kredits an Christoph Gabriel Koler wegen Wuchers bestraft und angewiesen worden sei, sich mit den Einkünften aus einem ihm zusätzlich zu dem Hof in Niederheckenhofen verpfändeten Gut als Zins und Tilgung für den Kredit zufriedenzugeben. Antragsteller könne, wie aus einem Antrag auf die kaiserliche Zustimmung zu einem Verkauf von 1594 hervorgehe, keine Rechte an dem Reichslehen geltend machen. Antragsgegner bitten, Antragsteller abzuweisen und wegen ungerechtfertigten Anrufens des Kaisers zu bestrafen. Außerdem beantragen sie ihre Belehnung.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Antragsgegner 1616 02 23, fol. 291r-292v
Umfang:fol. 283-317; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295231
 

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