AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-31 Kaufbeuren Stadt, katholische Bürger contra Kaufbeuren Stadt, evangelische Bürger; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-31
Titel:Kaufbeuren Stadt, katholische Bürger contra Kaufbeuren Stadt, evangelische Bürger; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1630
Darin:Bericht Maximilians [I.] Kurfürst von Bayern und des Bischofs von Augsburg als kaiserliche Kommissare (Kommissionskosten) 1630 03 12, fol. 545r-550v; Bericht Maximilians [I.] Kurfürst von Bayern und des Bischofs von Augsburg als kaiserliche Kommissare (Neubesetzung offener Stellen, Ratswahlordnung, Schulordnung, Neuordnung der städtischen Finanzverwaltung etc.) 1630 03 20, fol. 551r-580v; Wahlordnung für Stadt Kaufbeuren, ausgearbeitet durch kaiserliche Kommission, s.d., fol. 557r-562v; Statuten der Stadt Kaufbeuren, ausgearbeitet durch kaiserliche Kommission, s.d., fol. 563r-568v; Schulordnung der Stadt Kaufbeuren, ausgearbeitet durch kaiserliche Kommission 1629, fol. 569r-572v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kaufbeuren Stadt, katholische Bürger
Beklagter/Antragsgegner:Kaufbeuren Stadt, evangelische Bürger
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten vorgebracht, ihre Rechte seien durch Beklagte verletzt worden, und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission erwirkt. Maximilian Kurfürst von Bayern und der Bischof von Augsburg als kaiserliche Kommissare berichten über die von ihren Subdelegierten in der Stadt erlassenen Regelungen. Darüber hinaus nehmen sie zu der Appellation der Beklagten gegen einen Bescheid der Kommissare Stellung, in denen Beklagte zur Erstattung der Kommissionskosten aufgefordert worden waren. Die Kosten seien allein von Beklagten gefordert worden, da sie durch die Einführung des protestantischen Bekenntnisses in der Stadt nach dem Passauer Vertrag und dem Religionsfrieden und ihre Übergriffe auf Katholiken Kläger zur Beantragung der kaiserlichen Kommission de facto gezwungen hätten. Deswegen seien allein Beklagte für die dadurch entstandenen Kosten verantwortlich. Die Stadtkasse sei verschuldet und könne nicht belastet werden.
Umfang:fol. 545-580; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295244
 

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