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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-6 Krenkel, Peter contra Lindau (Bodensee) Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme; Antrag auf kaiserliche Mandate, 1632 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93 Augustiner, Kirchheim, Kremer, Kaldtschmidt, Krenkel, Kempten, Funck, Kobolt, Königsegg, Kaisheim, Königsbrück, Kraus, Kieffer, Kessler, Künsberg, Blarer von Wartensee, Koch, Kippen, Kaufbeuren, Kram, Krosigk, Kerris, Koller, Kiehl, Korff, Kleinberg, Kopp, Köni
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-6 |
Titel: | Krenkel, Peter contra Lindau (Bodensee) Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme; Antrag auf kaiserliche Mandate |
Entstehungszeitraum: | 1632 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Krenkel, Peter, Hauptmann im gräflich-pappenheimischen Regiment |
Beklagter/Antragsgegner: | Lindau (Bodensee) Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Berkheim, Wilhelm von; Karpfen, Dietrich von, Amtsträger aus Tuttlingen (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, einen Transport mit Wertgegenständen der Beklagten (2) angehalten und als Kriegsbeute nach Bregenz geschickt zu haben. Er sei dazu berechtigt gewesen, da Beklagter (2) [Eberhard III.] Herzog von Württemberg unterstützt hätten und daher als Rebellen zu betrachten seien. Auf Anweisung Leopolds Erzherzog von Österreich habe er die Gegenstände später zurückgegeben. Dennoch hätten Beklagte (1), als Kläger sich auf einer Reise zur Werbung von Soldaten in Lindau aufgehalten habe, die gesamte Habe des Klägers einschließlich seiner Waffen beschlagnahmt, wobei sie sich auf eine Klage der Beklagten (2) berufen hätten. Damit hätten Beklagte nicht nur eine ungerechtfertigte Forderung zu vollstrecken versucht, sondern auch gegen ein kaiserliches Privileg des Klägers verstoßen, wonach er als Soldat nur vor seinem Oberst oder dem Kaiser beklagt werden könne. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (1), seine Habe unverzüglich zurückzugeben. Beklagter (2) solle in einem weiteren Mandat befohlen werden, etwaige Ansprüche vor dem Kaiser geltend zu machen. Später wiederholt Kläger seine Bitte um kaiserliche Mandate, da er als Soldat ein langwieriges Verfahren nicht abwarten könne. Kläger wendet sich auch an den Reichshofratsvizepräsidenten [Peter Heinrich] Freiherr von Stralendorff. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte (1) 1632 01 27, fol. 183r-184v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Leopold [V.] Erzherzog von Österreich 1632 01 27, fol. 185r-186v |
Umfang: | fol. 177-189 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1662 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295294 |
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