AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-11 Kaisheim Stift, Abt contra Augsburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Ansprüchen des Zisterzienserordens auf Kloster Zimmern; Bitte um Einsetzung in den Besitz, 1636 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-11
Titel:Kaisheim Stift, Abt contra Augsburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Ansprüchen des Zisterzienserordens auf Kloster Zimmern; Bitte um Einsetzung in den Besitz
Entstehungszeitraum:1636
Darin:Mandat Kaiser Ferdinands II. gegen Ludwig Eberhard Graf von Oettingen[-Oettingen] (Rückgabe des Klosters Zimmern an Kläger) 1627 04 15, fol. 260r-261v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kaisheim Stift, Abt (Jakob)
Beklagter/Antragsgegner:Augsburg Hochstift, Bischof
RHR-Agenten:Antragsteller: Hiltner, Anton (1636) [?]
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt im Namen des Zisterzienserordens Anspruch auf das Kloster Zimmern. Er beruft sich auf ein kaiserliches Mandat gegen den inzwischen verstorbenen Ludwig Eberhard Graf von Oettingen, das Kloster an Kläger zu übergeben, darüber hinaus auf mehrere kaiserliche Zusagen, wonach von nichtkatholischen Besitzern zurückgewonnene Klöster des Zisterzienserordens gemäß den Gründungsstatuten an den Orden zurückzugeben seien. Anspruch auf Zimmern habe auch Beklagter erhoben, wobei er sich auf die Verschuldung des Hochstifts Augsburg berufen habe. Er sei als Sequesterverwalter eingesetzt worden, nutze das Kloster de facto jedoch als Inhaber. Kläger argumentiert, bis zur Entscheidung des Prozesses zwischen den Parteien vor Papst [Urban VIII.] um das Eigentum an dem Kloster (petitorium) müsse diejenige Partei in den Besitz des Streitgegenstands gesetzt werden (possessorium), die die überzeugenderen Rechtstitel vorweisen könne. Er bittet, die Sequesterverwaltung aufzuheben und das Kloster an den Zisterzienserorden übergeben zu lassen. Zumindest solle eine unbeteiligte Person als Sequesterverwalter bestellt werden.
Umfang:fol. 259-262; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1666
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295299
 

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