AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-17 Künsberg, Hans Heinrich von contra Fuchs von Schweinshaupt, Maria von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen, auch wegen Beleidigung; Tätigkeit kaiserlicher Kommissionen, 1643 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-17
Titel:Künsberg, Hans Heinrich von contra Fuchs von Schweinshaupt, Maria von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen, auch wegen Beleidigung; Tätigkeit kaiserlicher Kommissionen
Entstehungszeitraum:1643

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Künsberg, Hans Heinrich von (1); Künsberg, Wolf Adrian von (2); Wiesenthau, Hans von, und consortes (3)
Beklagter/Antragsgegner:Fuchs von Schweinshaupt, Maria von, geb. von Rabenstein
RHR-Agenten:Kläger: Pistorius, Jeremias (1643)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führen aus, Beklagte habe wegen Schuldforderungen gegen Kläger als Erben bzw. Bürgen Jobst Bernhards von Künsberg die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission unter der Leitung des Kantons Gebürg der fränkischen Reichsritterschaft erwirkt. Nach einer Appellation des Klägers (1) an den Kaiser seien die Kommissare angewiesen worden, ein Zahlungsangebot der Kläger zu prüfen und auf dieser Grundlage einen Vergleich zu vermitteln. Kläger (1) habe außerdem vor den Kommissaren Klage gegen Beklagte wegen Beleidigung erhoben. Beklagte habe deswegen, ohne eine Entscheidung der Kommissare abzuwarten, die Einsetzung einer weiteren Kommission, diesmal unter der Leitung [Christians] Markgraf von Brandenburg[-Bayreuth], beantragt. Kläger argumentieren, die Auseinandersetzung sei vor der ersten Kommission rechtshängig. Die Räte des Markgrafen seien z. T. selbst in den Streit verwickelt, z. T. Kläger feindlich gesonnen. Kläger bitten um eine kaiserliche Anordnung an die fränkische Reichsritterschaft, die Kommissionsverhandlungen fortsetzen zu lassen. Zumindest solle die Angelegenheit nicht dem Markgrafen übertragen, sondern am kaiserlichen Hof verhandelt werden.
Umfang:fol. 280-281
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1673
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295305
 

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