AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-20 Kippen, Peter von contra Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Forderungen aus Gültbrief; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1649-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-20
Titel:Kippen, Peter von contra Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Forderungen aus Gültbrief; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1649 - 1650
Darin:Gültbrief von Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen am Neckar zugunsten von Lorenz Zieser aus Reutlingen (1.400 Gulden gegen jährliche Zahlung in Höhe von 63 Gulden) 1610 01 04 (beglaubigte Abschrift), fol. 295r-297v; Abtretung des Gültbriefs von Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen am Neckar durch Rittmeister Karl Christoph Biritta und seine Ehefrau Anna Philippina an Kläger 1641 07 19 (beglaubigte Abschrift), fol. 298r-299v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kippen, Peter von, Hauptmann
Beklagter/Antragsgegner:Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Schrimpf, Jonas (1649)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bittet, ein kaiserliches Dekret an den Rittmeister Andreas Leusch neu auszufertigen, in dem Leusch aufgefordert worden sei, Einwände gegen die Abtretung eines Gültbriefs der Stadt Esslingen durch Karl Christoph Biritta und seine Ehefrau Anna Philippina an Kläger vorzubringen. Das Dekret von 1645 habe wegen des Kriegs nicht zugestellt werden können. Darüber hinaus beantragt Kläger ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die laut Gültbrief fälligen Zinsen an ihn auszuzahlen. Kläger beruft sich auf den durch kaiserliche Entscheidungen bestätigten Rechtsgrundsatz, daß mit Exekutivklausel versehene Schuldurkunden (instrumenta guarentigiata) ohne Prozeß vollstreckbar seien.
Entscheidungen:Kaiserliches Dekret an Andreas Leusch (Zustellung des Vorbringens des Klägers, Aufforderung, Einwände gegen die Abtretung des Gültbriefs vorzubringen) 1645 07 28 (Ausfertigung), Datierung geändert auf 1649 11 18, fol. 290r-291v; Kaiserliche Aufforderung an Kläger, sein Vorbringen formal korrekt einzubringen 1650 01 17 (Vermerk), fol. 293v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte, sich mit Kläger wegen seiner Forderung zu vergleichen 1650 02 11, fol. 301r-302v
Umfang:fol. 288-302; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295308
 

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