AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-22 Kram von, Johann Burkhard von contra Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rückzahlung von Krediten und Zinszahlungen; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1650-1651 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-22
Titel:Kram von, Johann Burkhard von contra Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rückzahlung von Krediten und Zinszahlungen; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1650 - 1651
Darin:Schuldurkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar über 2.000 Reichstaler zugunsten von Franz von Kram 1583 [09 29] (beglaubigte Abschrift), fol. 311r-313v; Schuldurkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar über 1.000 Goldgulden zugunsten von Burkhard von Kram 1589 [06 24] (beglaubigte Abschrift), fol. 307r-309v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kram von, Johann Burkhard von, für sich und seine Brüder und Vettern
Beklagter/Antragsgegner:Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Neumann, Andreas (1650)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legt dar, seine Vorfahren Franz und Burkhard von Kram hätten Beklagte zwei Kredite in Höhe von 2.000 Talern und 1.000 Goldgulden gewährt. Beklagte hätten weder das Kapital zurückgezahlt noch die vereinbarten Zinszahlungen geleistet. Inzwischen beriefen sich Beklagte auf ein kaiserliches Moratorium. Kläger beantragt unter Bezugnahme auf die Reichskammergerichtsordnung (Teil 2, tit. 23) ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, seine Forderungen zu begleichen. Zumindest solle Christian Ludwig Herzog von Braunschweig-Lüneburg und den Grafen von Stolberg befohlen werden, Güter der Beklagten und ihrer Bürger so lange zu beschlagnahmen, bis die Forderungen des Klägers beglichen seien.
Entscheidungen:Zustellung des Antrags des Klägers an Beklagte 1651 04 18 (Vermerk), fol. 314v
Umfang:fol. 305-314
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1681
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295310
 

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