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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-14 Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Bülow, Friedrich von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierungen und rückständiger Reichssteuern; Antrag auf kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht bzw. kaiserliches Mandat, 1552 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Kon
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94 Lewin, Leiningen, Blumeneck, Hofwart-Kirchheim, Lysenkirchen, Erngrod, Laubenberg, Loitz, Lober, Burr, Lodron, Lübeck, Löffelholz, Loen, Sankt Agnes, Laubenberg, Leonrodt, Lembach, Landes, Leiningen, Langenmantel, Löffelart, Sachesen-Lauenburg, Landenberg, Brau
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-14 |
Titel: | Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Bülow, Friedrich von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierungen und rückständiger Reichssteuern; Antrag auf kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht bzw. kaiserliches Mandat |
Entstehungszeitraum: | 1552 |
Darin: | Urfehde von Wilhelm Steding 1551 [11 07], fol. 114r-115v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Bülow, Friedrich von, aus dem Herzogtum Mecklenburg (1); Bremen Erzstift, Erzbischof (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller bzw. Kläger beschuldigen Beklagten (1), ihren Sekretär Hermann Bailin aus Rache verschleppt und inhaftiert zu haben. Bailin sei erst freigekommen, nachdem Antragsteller bzw. Kläger Beklagten (1) versprochen hätten, sich mit ihm zu einigen, und Bürgen benannt hätten. Beklagter (1) habe sich einer gütlichen Einigung entzogen und fordere nun die Rückkehr Bailins in das Gefängnis. Antragsteller bzw. Kläger bitten, ihre Vereinbarung mit Beklagten (1) wegen der Freilassung Bailins zu kassieren. Außerdem bitten sie um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, in der Angelegenheit, in der bereits submittiert worden sei, zügig ein Urteil zu sprechen. Darüber hinaus berichten Antragsteller bzw. Kläger, Beklagter (2) habe ihren Hauptmann und Rittmeister Wilhelm Steding auf der Durchreise inhaftiert und vor seiner Freilassung seine Unterschrift unter eine ehrverletzliche Urfehde verlangt. Damit habe Beklagter (2) den Landfrieden verletzt. Antragsteller bitten, die Urfehde zu kassieren und Beklagten (2) in einem kaiserlichen Mandat aufzufordern, etwaige Ansprüche nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Des weiteren habe der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht wegen eines Rückstands bei der Bezahlung der Reichssteuern der Antragsteller bzw. Kläger ein Verfahren eingeleitet. Antragsteller bzw. Kl |
| äger bitten, einen kaiserlichen Beauftragten zur Entgegennahme des Gelds zu schicken und den Fiskal anzuweisen, das Verfahren gegen sie nicht weiterzubetreiben. |
Umfang: | fol. 107-116 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1582 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296174 |
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