AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-14 Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Bülow, Friedrich von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierungen und rückständiger Reichssteuern; Antrag auf kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht bzw. kaiserliches Mandat, 1552 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Kon

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-14
Titel:Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Bülow, Friedrich von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierungen und rückständiger Reichssteuern; Antrag auf kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht bzw. kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1552
Darin:Urfehde von Wilhelm Steding 1551 [11 07], fol. 114r-115v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Bülow, Friedrich von, aus dem Herzogtum Mecklenburg (1); Bremen Erzstift, Erzbischof (2)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger beschuldigen Beklagten (1), ihren Sekretär Hermann Bailin aus Rache verschleppt und inhaftiert zu haben. Bailin sei erst freigekommen, nachdem Antragsteller bzw. Kläger Beklagten (1) versprochen hätten, sich mit ihm zu einigen, und Bürgen benannt hätten. Beklagter (1) habe sich einer gütlichen Einigung entzogen und fordere nun die Rückkehr Bailins in das Gefängnis. Antragsteller bzw. Kläger bitten, ihre Vereinbarung mit Beklagten (1) wegen der Freilassung Bailins zu kassieren. Außerdem bitten sie um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, in der Angelegenheit, in der bereits submittiert worden sei, zügig ein Urteil zu sprechen. Darüber hinaus berichten Antragsteller bzw. Kläger, Beklagter (2) habe ihren Hauptmann und Rittmeister Wilhelm Steding auf der Durchreise inhaftiert und vor seiner Freilassung seine Unterschrift unter eine ehrverletzliche Urfehde verlangt. Damit habe Beklagter (2) den Landfrieden verletzt. Antragsteller bitten, die Urfehde zu kassieren und Beklagten (2) in einem kaiserlichen Mandat aufzufordern, etwaige Ansprüche nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Des weiteren habe der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht wegen eines Rückstands bei der Bezahlung der Reichssteuern der Antragsteller bzw. Kläger ein Verfahren eingeleitet. Antragsteller bzw. Kl
äger bitten, einen kaiserlichen Beauftragten zur Entgegennahme des Gelds zu schicken und den Fiskal anzuweisen, das Verfahren gegen sie nicht weiterzubetreiben.
Umfang:fol. 107-116
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1582
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296174
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl