AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-18 Loitz, Stefan contra Lüneburg Stadt, Sudmeister; Auseinandersetzung wegen Bewirtschaftung von Salzpfannen; Antrag auf kaiserliche Mandate und Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1557-1559 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-18
Titel:Loitz, Stefan contra Lüneburg Stadt, Sudmeister; Auseinandersetzung wegen Bewirtschaftung von Salzpfannen; Antrag auf kaiserliche Mandate und Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1557 - 1559
Darin:Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg an König Ferdinand 1558 01 03, fol. 141r-146v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Loitz, Stefan
Beklagter/Antragsgegner:Lüneburg Stadt, Sudmeister
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Salzpfannen in der Stadt Lüneburg gekauft zu haben. Nachdem er in die Stadt gezogen sei, dort das Bürgerrecht erworben und geheiratet habe, habe er die Salzpfannen seiner Ehefrau als Sudmeister selbst bewirtschaften wollen. Beklagte hätten dies nicht zulassen wollen und mit der Einziehung der Pfannen gedroht. Kläger bittet um einen königlichen Schutzbrief für sich und seine Ehefrau Beata von Dassel, außerdem um ein königliches Mandat gegen Beklagte, ihn nicht an der Bewirtschaftung der Pfannen zu hindern. Später berichtet Kläger, Beklagte hätten die Pfannen trotz eines noch laufenden Verfahrens vor Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg bzw. Franz Otto Herzog von Braunschweig-Lüneburg in ihren Besitz gebracht. Er bittet um ein weiteres Mandat gegen Beklagte, später um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. Beklagte berufen sich vor Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg darauf, Kläger nicht an der Erwirtschaftung von Einkünften aus seinen Salzpfannen durch Verpachtung gehindert zu haben. Daß Kläger selbst als Sudmeister die Pfannen besiede, sei laut Statuten der Stadt nicht möglich. Darüber hinaus habe Kläger Klage vor Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg erhoben und die Angelegenheit damit rechtshängig gemacht. Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg bitten, es bei diesem Proze
ß zu belassen.
Entscheidungen:Königliches Schreiben an Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg (Zurückverweisung des Klägers) 1558 02 25, fol. 147rv; Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg sowie an Franz Otto Herzog von Braunschweig-Lüneburg, für die Wahrung der Rechte des Klägers während des laufenden Rechtsverfahrens zu sorgen 1558 03 20, fol. 148r-149v; Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg, für die Wahrung der Rechte des Klägers zu sorgen 1559 08 07 (Vermerk), fol. 151v; Kaiserliches Geleit für Kläger 1559 08 07 (Vermerk), fol. 151v
Umfang:fol. 137-151; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1589
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296178
 

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