|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-22 Sankt Agnes, Zisterzienserkloster in Lauingen contra Lauingen, Stadt; Auseinandersetzung wegen Einkünften, 1566-1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94 Lewin, Leiningen, Blumeneck, Hofwart-Kirchheim, Lysenkirchen, Erngrod, Laubenberg, Loitz, Lober, Burr, Lodron, Lübeck, Löffelholz, Loen, Sankt Agnes, Laubenberg, Leonrodt, Lembach, Landes, Leiningen, Langenmantel, Löffelart, Sachesen-Lauenburg, Landenberg, Brau
|
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-22 |
| Titel: | Sankt Agnes, Zisterzienserkloster in Lauingen contra Lauingen, Stadt; Auseinandersetzung wegen Einkünften |
| Entstehungszeitraum: | 1566 - 1570 |
| Darin: | Befehl Kaiser Ferdinands III. an Pfalzgraf Wolfgang, die Stadt Lauingen dazu zu bringen, die Einkünfte des Klosters Sankt Agnes an sie auszuzahlen und sich mit ihnen über eine Entschädigung wegen des abgerissenen Klostergebäudes zu verständigen, 1563 02 20 (Abschrift), fol. 170rv. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Sankt Agnes, Zisterzienserkloster in Lauingen |
| Beklagter/Antragsgegner: | Lauingen, Stadt; Pfalz-Neuburg, Pfalzgraf Wolfgang von |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigen Beklagten (1), den katholischen Gottesdienst in ihrem Kloster verboten zu haben. Später habe er sie aus dem Kloster in ein weltliches Haus bringen lassen und zur Teilnahme an protestantischen Gottesdiensten gezwungen. Beklagte (1) hätten sich auf einen Befehl des Beklagten (2) als zuständigem Landesherrn berufen. Kläger hätten Beklagten (2) gebeten, ihre Güter verkaufen und auswandern zu dürfen. Beklagter (2) habe diese Bitte abgelehnt. Daraufhin seien Kläger heimlich in das Kloster Maria Hof bei Neudingen ("Am Hof bei Niedingen") in der Landgrafschaft Fürstenberg umgezogen. Beklagte hätten sämtliche Einkünfte der Kläger beschlagnahmt und weigerten sich, für ihnen gewährte Darlehen Zinsen zu bezahlen. Kläger hätten bereits einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), für die Freigabe der Einkünfte zu sorgen, erwirkt, der wirkungslos geblieben sei. Daraufhin hätten sie ein reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagte beantragt, seien angesichts ihrer Armut aber nicht in der Lage, dieses Verfahren weiterzuführen. Kläger bitten, die Beschlagnahme ihrer Einkünfte aufzuheben und Beklagte in einem kaiserlichen Mandat zu befehlen, diese und die ausstehenden Zinsen an Kläger auszuzahlen. Außerdem sollten Beklagte aufgefordert werden, sich mit Kläger wegen einer Entschädigung für das inzwischen abge |
| rissene Klostergebäude in Lauingen zu einigen. Zumindest sollte eine Sequesterverwaltung über die fraglichen Einkünfte eingesetzt und Kläger ein Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt ausgezahlt werden. Kläger berufen sich auf den Religionsfrieden und das darin festgeschriebene Auswanderungsrecht. Nach ihrer Weisung an das Reichskammergericht bitten Kläger um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, da Beklagte das Verfahren immer wieder verzögerten. |
| Entscheidungen: | Beschluss eines Promotorialschreibens an das Reichskammergericht, 1570 11 15 (Vermerk), fol. 174v. |
| Umfang: | fol. 166-174 |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1600 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296182 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |
|