AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-43 Lauchgart, Tilman contra Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Einkünften aus Zinsbriefen, 1572 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 94-43
Titel:Lauchgart, Tilman contra Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Einkünften aus Zinsbriefen
Entstehungszeitraum:1572

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lauchgart, Tilman, Dr. iur., Syndicus der Stadt Dinkelsbühl, aus Beinhausen
Beklagter/Antragsgegner:Frankfurt/M. Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Deublinger, Margarethe [die Ältere], Witwe von Deublinger, Bartholomäus, Schwiegermutter des Klägers (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, als Ehemann von Margarethe Deublinger verheiratete Bebinger, der Tochter der Beklagten (2), in den Besitz von Zinsbriefen gekommen zu sein. Die Briefe seien den Kindern seiner Ehefrau aus ihrer früheren Ehe von deren Großvater, dem Frankfurter Bürger Johann Bebinger, vermacht worden. Gemäß dem Frankfurter Eherecht hätten Beklagte (1) die Einkünfte aus den Briefen an Kläger als Ehemann seiner Ehefrau und Stiefvater der begünstigten Kinder ausgezahlt. Später sei Kläger nach Dinkelsbühl umgezogen. Beklagte (1) hätten ihn daraufhin aufgefordert, die Obligationen in Frankfurt/M. zu hinterlegen. Kläger habe dem nachkommen wollen und Beklagte (2), bei der die fraglichen Zinsbriefe zusammen mit anderen, dem Kläger gehörenden Schuldtiteln deponiert gewesen seien, gebeten, ihm die Urkunden auszuhändigen. Beklagte (2) habe dies abgelehnt. Infolgedessen hätten sich Beklagte (1) geweigert, die Einkünfte weiter an Kläger auszuzahlen. Zudem sei Kläger in Frankfurt/M. von Verhaftung bedroht. Kläger argumentiert, als Erziehungsberechtigter seiner Stiefkinder auf die Einkünfte aus den Obligationen Anspruch zu haben. Er bittet um einen kaiserlichen Geleitbrief, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (2), alle in ihrem Besitz befindlichen Schuldtitel des Klägers herauszugeben. Darüber hinaus beantragt e
r einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), für die Freigabe der Dokumente zu sorgen und die Einkünfte wie früher an Kläger auszahlen zu lassen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Geleitbrief für Kläger 1572 03 08 (Vermerk), fol. 314v; Kaiserliches Fürbittschreiben an Stadt Frankfurt/M. zugunsten des Klägers 1572 03 08 (Vermerk), fol. 314v
Umfang:fol. 311-314; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1602
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296203
 

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