AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-1 Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig-Lüneburg, Otto [II.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Grenzverlaufs, auch wegen Deichbaus, 1574-1581 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-1
Titel:Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig-Lüneburg, Otto [II.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Grenzverlaufs, auch wegen Deichbaus
Entstehungszeitraum:1574 - 1581
Darin:Bescheid der kaiserlichen Kommissare, des Syndicus der Stadt Lübeck Dr. iur. Calixt Schein und des herzoglich-mecklenburgischen Rats Dr. iur. Johann Baucke (Kompromißverfahren) 1576 04 19, fol. 11r-16v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten und Wilhelm den Jüngeren Herzog von Braunschweig[-Lüneburg] (Wiedererrichtung des eingerissenen Deichs) 1575 12 20, fol. 61r-64v, 106r-109v; Bericht von Dr. Calixt Schein als kaiserlichem Kommissar 1579 02 06, fol. 5r-42v; Fürbittschreiben von August Kurfürst von Sachsen zugunsten des Beklagten 1579 08 13, fol. 81r-82v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig-Lüneburg, Otto [II.] Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission erwirkt, um einen Streit mit Beklagtem um den Verlauf der Grenze zwischen dem braunschweigischen Gut Harburg und dem Hamburger Gut Moorburg und um die Rechte an dem zwischen beiden Gütern liegenden Moor zu schlichten. Nach dem Scheitern einer gütlichen Einigung hatten sich die Parteien vor dem kaiserlichen Kommissar darauf verständigt, ein Kompromißverfahren vor dem Reichskammergericht zu führen und bis zu dessen Ende den status quo nicht zu verändern. Kläger beschuldigen Beklagten, durch das Niederreißen eines Deichs diese Vereinbarung verletzt und außerdem ein reichskammergerichtliches Mandat mißachtet zu haben. Zwar sei der Deich irrtümlich teilweise auf dem von Beklagtem beanspruchten Grund errichtet worden. Trotzdem hätte Beklagter ihn nicht auch auf Hamburger Boden zerstören lassen dürfen. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat, in dem Beklagter geboten werde, auf seine Kosten den Zustand bei Vereinbarung des Kompromißverfahrens wieder herzustellen. Außerdem bitten sie um einen kaiserlichen Befehl an den kaiserlichen Kommissar Dr. Calixt Schein, das Kompromißverfahren erst fortzusetzen, wenn der Deich wiederhergestellt sei. Bekl. erklärt, Kläger hätten durch die Verlängerung des Deichs und weitere Übergriffe den status quo in der Auseinandersetzu
ng verletzt, während sie gleichzeitig das Kompromißverfahren verzögerten. Kläger ließen immer wieder auf Braunschweiger Territorium Torf stechen und Dämme errichten, die Beklagter stets niederreißen lasse. Den kaiserlichen Kommissar beschuldigt Beklagten der Parteilichkeit und appelliert gegen ein kommissarisches Dekret (Wiedererrichtung des eingerissenen Deichs auf Kosten beider Seiten) an den Kaiser. Beklagter bittet, das Dekret zu kassieren und einen unparteilichen Kommissar zu benennen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Bescheid an Dr. Calixt Schein als kaiserlichen Kommissar (Fortsetzung des Kompromißverfahrens) 1579 03 17, fol. 51rv; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Deich wiederherstellen zu lassen 1579 03 17, fol. 52rv; Kaiserliches Schreiben an Beklagten (Kompromißverfahren, Stellungnahme der Kläger) 1579 09 17, fol. 83rv; Zustellung eines kaiserlichen Beschlusses an Kläger 1581 06 10 (Vermerk), fol. 145v
Umfang:fol. 1-156; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296234
 

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