AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-7 Löwenstein[-Wertheim], Ludwig [III.] Graf von contra Löwenstein[-Scharfeneck], Wolfgang [I.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1570-1581 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-7
Titel:Löwenstein[-Wertheim], Ludwig [III.] Graf von contra Löwenstein[-Scharfeneck], Wolfgang [I.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1570 - 1581
Darin:Bericht Wolfgangs Graf von Hohenlohe[-Weikersheim] und Heinrichs Schenk von Limpurg[-Obersontheim] als kaiserliche Kommissare (Einreden des Beklagten (2)) 1580 11 02, fol. 202r-209v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Löwenstein[-Wertheim], Ludwig [III.] Graf von, Reichshofrat
Beklagter/Antragsgegner:Löwenstein[-Scharfeneck], Wolfgang [I.] Graf von (1); Löwenstein, Albrecht Graf von (2), Brüder des Klägers, herzoglich-württembergische Räte; als Intervenient: Württemberg, Ludwig Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger erbittet ein kaiserliches Fürbittschreiben an den Herzog von Württemberg. Der Herzog solle sich dafür einsetzen, daß Antragsgegner bzw. Beklagte die Rechte des Klägers nach der Teilung des Erbes seines Vaters 1551 bzw. nach der Aufteilung der Grafschaft Löwenstein unter die jüngeren Brüder 1567 beachteten (Weinernte, Haus des Antragsgegner (2) in Löwenstein, Bautätigkeit in der Stadt Löwenstein). Darüber hinaus beschuldigt Antragsteller bzw. Kläger insbesondere Beklagte (1), sich mit dem Argument, seine Güter seien nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Reichssteuern der Grafschaft Löwenstein zu entziehen. Antragsteller bzw. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, die Reichssteuern von ihren Untertanen einzufordern. Außerdem beschuldigt Antragsteller bzw. Kläger Beklagte (1), ihm das Erbe seiner Mutter [Helene Gräfin von Löwenstein geb. Freifrau von Königsegg-Aulendorf] vorzuenthalten. Antragsteller bzw. Kläger erwirkt die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, später ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1). Später (1579) bringt Antragsteller bzw. Kläger vor, Beklagten (2) habe ihn vor das Hofgericht des Herzogs von Württemberg laden lassen und wegen seiner angeblichen Forderungen bereits die Beschlagnahme von Wein des Antr
agsteller bzw. Kläger durch den Herzog durchgesetzt. Damit habe Beklagter (2) gegen die Reichsunmittelbarkeit und ein Gerichtsstandsprivileg der Grafen von Löwenstein verstoßen, wonach die Grafen nur vor dem Kaiser bzw. dem RKG beklagt werden dürften. Antragsteller bzw. Kläger bittet um die Einsetzung einer Austrägalkommission. Antragsteller bzw. Kläger wendet sich auch an den Reichsvizekanzler Johann Baptist Weber. Beklagter (1) leugnet einen Anspruch des Antragstellers bzw. Kläger auf den Witwensitz seiner Mutter und größere Teile ihres Erbes. Zudem habe Antragsteller bzw. Kläger die kaiserliche Kommissionsentscheidung und das Mandat während noch laufender Vergleichsverhandlungen beantragt. Beklagter (1) bittet, Antragsteller bzw. Kläger ab- und auf den Rechtsweg zu weisen. Beklagter (2) verweigert die Einlassung vor der kaiserlichen Kommission. Die Grafen von Löwenstein seien nicht reichsunmittelbar und müßten deswegen vor dem Herzog von Württemberg als zuständiger Obrigkeit beklagt werden. Beklagter (2) bittet, den Herzog anzuweisen, für die Einhaltung der Familienverträge durch Antragsteller bzw. Kläger zu sorgen. Der Intervenient bittet mehrfach, Antragsteller bzw. Kläger für Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien vor herzoglich-württembergischen Räten freizustellen. Später argumentiert er, die Ause
inandersetzung zwischen den Parteien müsse gemäß den löwensteinischen Familienverträgen vor ihm verhandelt werden. Der Prozeß habe bereits begonnen. Der Intervenient bittet, es bei diesem Verfahren zu belassen.
Bemerkungen:Weitere Akten K. 94
Umfang:fol. 198-215; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296240
 

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