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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-13 Luickhart, Anna contra Luickhart, Michael; Auseinandersetzung wegen Abrechnung über Schuldentilgung; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95 Hamburg, Braunschweig-Lüneburg, Bremen, Lunckwitz, Langnauer, Löwenstein, Letscher, Landau, Losenstein, Luickhart, Lew, Lasser, Löffler, Luder, Laubenberg, Lumagha, Ledermair, Linck, Lempke, Lencker, Lindner, Liphart, Locheim, 1570-1589 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-13 |
Titel: | Luickhart, Anna contra Luickhart, Michael; Auseinandersetzung wegen Abrechnung über Schuldentilgung; Antrag auf kaiserliches Mandat |
Entstehungszeitraum: | 1582 |
Darin: | Bericht der Stadt Ulm, s.d., präs. 1582 08 02, fol. 325r-328v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Luickhart, Anna, vorm. Widenmann, Ehefrau von Luickhart, Hans, Gastwirt in Urspring |
Beklagter/Antragsgegner: | Luickhart, Michael, Schwiegervater der Klägerin |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin berichtet, Beklagter habe von ihr und ihrem Ehemann eine Zahlung in Höhe von 900 Gulden gefordert, wobei er sich auf angeblich gewährte Kredite berufen habe. Darüber hinaus habe Beklagter wegen der Verschuldung der Klägerin und ihres Ehemanns die Inhaftierung der Klägerin in Ulm und einen Bescheid der Stadt Ulm erwirkt, wonach die gesamte Habe der Klägerin und ihres Ehemanns gegen Übernahme der Schulden des Paares an Beklagten fallen solle. Beklagter habe den Ehemann der Klägerin dazu überredet, sich von ihr zu trennen, die von Klägerin in die Ehe gebrachte Gastwirtschaft sowie zugehörige Güter in seinen Besitz gebracht und z. T. weiterverkauft. Schließlich habe Beklagter die Ausweisung der Klägerin veranlaßt. Der Wert des von Beklagtem an sich gebrachten Vermögens habe die Höhe der Schulden der Klägerin und ihres Ehemanns deutlich überstiegen. Trotzdem seien die Gläubiger der Klägerin und ihres Ehemanns nicht befriedigt worden. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl, später ein kaiserliches Mandat gegen die Stadt Ulm bzw. das zuständige Gericht in Lonsee, Beklagten zur Rechnungslegung über seine Forderungen gegen Klägerin und den Ertrag aus dem von ihm genutzten Vermögen der Klägerin aufzufordern. Die Stadt Ulm berichtet, Klägerin sei auf Antrag ihres Ehemanns inhaftiert worden, da sie nicht in e |
| helicher Gemeinschaft mit ihm habe leben wollen. Die Habe der Klägerin und ihres Ehemanns sei auf Antrag ihrer Gläubiger im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens inventarisiert und an die Gläubiger verteilt worden. Anschließend hätten sich die Gläubiger mit Klägerin, ihrem Ehemann und Beklagter auf einen Vergleich geeinigt, wonach Beklagter die Schulden des Paares übernehmen und dafür das bereits an die Gläubiger übergebene Vermögen erhalten solle. Dieser Vergleich, auf dem die Gläubiger trotz der Einwendungen der Klägerin bestanden hätten, müsse vollzogen werden. |
Entscheidungen: | Weiterleitung des Antrags der Klägerin an Reichstagsgesandte der Stadt Ulm 1582 07 13, fol. 324v; Zustellung des Berichts der Stadt Ulm an Klägerin und Abweisung der Klägerin 1582 08 08 (Vermerk), Abweisung wiederholt 1582 08 23 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1582 08 29 (Vermerk), fol. 328v, 330v, 332v |
Umfang: | fol. 321-332 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296246 |
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