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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-16 Löffler, Elisabeth contra Thüngen, Weiprecht von; Auseinandersetzung wegen Vollstreckung eines Urteils des kaiserlichen Hofgerichts Rottweil in Prozeß wegen Schadensersatzes, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95 Hamburg, Braunschweig-Lüneburg, Bremen, Lunckwitz, Langnauer, Löwenstein, Letscher, Landau, Losenstein, Luickhart, Lew, Lasser, Löffler, Luder, Laubenberg, Lumagha, Ledermair, Linck, Lempke, Lencker, Lindner, Liphart, Locheim, 1570-1589 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-16 |
Titel: | Löffler, Elisabeth contra Thüngen, Weiprecht von; Auseinandersetzung wegen Vollstreckung eines Urteils des kaiserlichen Hofgerichts Rottweil in Prozeß wegen Schadensersatzes |
Entstehungszeitraum: | 1582 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Löffler, Elisabeth, Witwe, aus Würzburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Thüngen, Weiprecht von; Thüngen, Ebert von |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin berichtet, von Hans Schmidt gen. Heimlin Möhr aus Thüngen, wo sie ein Haus besessen habe, des Diebstahls beschuldigt und zusammen mit ihren Kindern von Beklagtem inhaftiert worden zu sein. Obwohl Beklagter der wirkliche Dieb bereits bekannt gewesen sei, hätten sie Klägerin foltern lassen. Außerdem seien ihr und ihren Kindern im Gefängnis Wertgegenstände weggenommen worden. Nach ihrer Entlassung habe Klägerin ein Verfahren gegen Beklagten und Heimlin Möhr vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil angestrengt. Das Hofgericht habe Beklagten dazu verurteilt, die Wertgegenstände zurückzugeben und den Klägerin entstandenen Schaden mit einer Zahlung in Höhe von 1.500 Gulden wiedergutzumachen. Diesem Urteil seien Beklagter nicht nachgekommen. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, das Rottweiler Urteil zu befolgen. |
Entscheidungen: | Ablehnung des Antrags der Klägerin 1582 09 14 (Vermerk), fol. 344v |
Umfang: | fol. 339-344 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296249 |
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