AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-18 Laubenberg, Sibilla von contra Laubenberg, Hans Walter [der Jüngere] von; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts und Unterhalt; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 95-18
Titel:Laubenberg, Sibilla von contra Laubenberg, Hans Walter [der Jüngere] von; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts und Unterhalt; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1582

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Laubenberg, Sibilla von, geb. von Rechberg
Beklagter/Antragsgegner:Laubenberg, Hans Walter [der Jüngere] von, Ehemann der Klägerin (1); Rechberg, Ernst Freiherr von; Rechberg, Hugo (Haug) Freiherr von; Rechberg, Philipp Freiherr von, Brüder der Klägerin (2)
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin bringt vor, von Beklagtem (1) nach mehrjähriger Ehe schlecht behandelt und geschlagen worden zu sein. Sie sei deswegen zu ihrem Vater Georg von Rechberg zurückgekehrt. Nach dessen Tod hätten Beklagte (2) sie nach Ehingen gebracht und ihr Unterhalt in einer viel zu geringen Höhe ausgesetzt. Klägerin argumentiert, Beklagter (1) sei zur Rückgabe des von ihr in die Ehe gebrachten Heiratsguts in Höhe von 5.000 Gulden sowie ihrer Aussteuer (Schmuck, Kleidung) verpflichtet. Bereits ihr Vater habe deswegen die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission erwirkt, vor der Beklagte (1) sich nicht habe einlassen wollen. Klägerin bittet, Kommissare damit zu beauftragen, ihr Heiratsgeld und ihre Aussteuer von Beklagtem (1) zurück zu fordern. Darüber hinaus bittet sie um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (2), ihre Schulden zu übernehmen und einen angemessenen Beitrag zu ihrem Unterhalt zu leisten, außerdem um einen kaiserlichen Geleitbrief. Beklagter (1) beschuldigt Klägerin, ihn grundlos und böswillig verlassen und damit den Heiratsvertrag verletzt zu haben. Auf eine Rückgabe des Heiratsguts habe Klägerin daher keinen Anspruch. Zudem müsse Beklagter (1) seit dem Rückzug der Klägerin allein für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten 1582 09 14, fol. 370rv; Zustellung des Berichts des Beklagten an Klägerin, s.d. Vermerk auf Bericht dat. 1582 10 03, fol. 381v
Umfang:fol. 356-381
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1612
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296251
 

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