AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 96-1 Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von contra Braunschweig-Lüneburg, Wilhelm Herzog von; Auseinandersetzung wegen Landesteilung;, 1584-1593 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 96-1
Titel:Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von contra Braunschweig-Lüneburg, Wilhelm Herzog von; Auseinandersetzung wegen Landesteilung;
Entstehungszeitraum:1584 - 1593
Darin:Vertrag zwischen den Klägern (1) und Beklagten (1) über Regierungsführung und Aufteilung des gemeinsamen Erbes 1569 09 10, fol. 340r-349v, 488r-497v; Bestätigung des Vertrags zwischen Kläger (1) und Beklagtem (1) durch Kaiser Maximilian II. 1570 02 21, fol. 350r-353v, 498r-501v; Vergleich zwischen Kläger (1) und Antragsteller (2) 1592 12 06, fol. 4r-13v; Protokoll der und Aktenstücke aus den Verhandlungen zwischen Kläger (1) und Beklagtem (1) wegen Aufteilung des gemeinsamen Erbes 1569 06 06 bis 1570 08 25, fol. 245r-308v, 380r-455v; Verzeichnis der Beklagtem (1) gehörenden Ämter, Städte, Klöster, Zölle und Festungen im Fürstentum Lüneburg und in den Grafschaften Hoya und Diepholz, s.d., fol. 142r-144v; Berichte Johann Georgs Kurfürst von Brandenburg als kaiserlicher Kommissar 1587 01 09 (Position der Parteien), 1590 02 22 (Absage der Beklagten (2)), 1590 04 30 (Vorschlag für die Bestellung von Vormündern), 1592 03 28 (Position des Klägers (1)), 1593 01 10 (Vergleich zwischen Kläger (1) und Antragsteller (2)), fol. 370r-510 (Original) und 239r-363v, 177r-182v, 175r-176v, 122r-137v, 1r-2v; Bericht Johann Georgs Kurfürst von Brandenburg, Christophs Herzog von Mecklenburg und Johanns Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] als kaiserliche Kommissare 1591 12 26 (Entwurf eines Vergleichs), fol. 66r-121v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Braunschweig[-Dannenberg], Heinrich Herzog von (1); Braunschweig-Lüneburg, Ernst [II.] Herzog von, Sohn von Beklagtem (1) (2)
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig-Lüneburg, Wilhelm Herzog von, Bruder des Klägers (1); für ihn später Braunschweig-Lüneburg, herzogliche Regierung in Celle (2); Sachsen[-Lauenburg], Franz [II.] Herzog von (3); Sachsen[-Lauenburg] Herzogtum, Landstände (4)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) bringt vor, bei der Teilung des Fürstentums Lüneburg zwischen ihm und Beklagtem (1), seinem Bruder, im Jahr 1569 derart übervorteilt worden zu sein, daß er kaum noch über ausreichende Einkünfte für ein standesgemäßes Leben verfüge. Der Vertrag von 1569 verletze die Rechte des Klägers als Erstgeborener und könne deshalb nicht eingehalten werden, obwohl er vom Kaiser bestätigt worden sei. Kläger (1) bittet, eine kaiserliche Kommission zu ernennen, vor der eine gerechte Aufteilung des Landes bzw. eine angemessene Erhöhung der Einkünfte des Klägers (1) ausgehandelt bzw. durch ein Urteil festgeschrieben werden könne. Später berichtet Kläger (1), Beklagte (2) weigerten sich, vor der Kommission eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, da Beklagter (1) geistig erkrankt sei. Kläger (1) bittet, Beklagten (2) anzuweisen, die Kommissionsverhandlungen fortzusetzen und ihm in der Zwischenzeit einen gewissen Betrag zur Begleichung seines Lebensunterhalts auszuzahlen. Nach der Bestellung von Vormündern für Beklagten (1) schlagen die kaiserlichen Kommissare einen Vergleich vor. Kläger (1) weigert sich, den Vergleich zu akzeptieren, da seine Forderungen (u. a. Ämter Bleckede, Hitzacker und Lüchow bzw. die Einkünfte daraus, Entschädigung für die Beklagten (1) zugefallenen Grafschaften Hoya und Diepholz, standesgemäß
e Aussteuerung der Töchter des Klägers (1), Rechtszug von Kläger (1) an RKG oder Kaiser statt an das Hofgericht des Beklagten (1), geistliche Güter, Bargeld) nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Kläger (1) bittet, den Vertragstext aus kaiserlicher Machtvollkommenheit zu seinen Gunsten abzuändern. Später informiert Kläger (1) über die nach dem Tod des Beklagten (1) erreichte Einigung und bittet zusammen mit Antragsteller (2), den Vergleich zu bestätigen. Kläger (1) wendet sich auch an den Sekretär der Reichskanzlei Andreas Erstenberger. Darüber hinaus wirft Kläger (1) Beklagtem (3) vor, das vertraglich vereinbarte Heiratsgeld nach der Eheschließung des Klägers (1) mit Ursula Herzogin von Sachsen[-Lauenburg] und eine Entschädigung für etliche Schmuckstücke nicht bezahlt zu haben. Seine Forderung richte sich z. T. an Beklagte (4). Nachdem Beklagter (3) den Zahlungsbefehlen kaiserlicher Kommissare nicht nachgekommen sei, erbittet Kläger (1) ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (3) und (4).
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg und Adolf [I.] Herzog von Schleswig-Holstein[-Gottorp] zur Güte (Auseinandersetzung zwischen Kläger (1) und Beklagtem (1)) 1585 01 23, wiederholt 1586 01 17 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1586 03 03 (Vermerk), fol. 376r-377v, 524v, 517v; Erneuerung des kaiserlichen Kommissionsauftrags, Auftrag an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg und Johann Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Sonderburg] 1587 03 06, fol. 235r-236v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Erneuerung des Kommissionsauftrags, Weiterleitung der Beschwerde gegen Beklagte (3) und (4)) 1587 03 06, fol. 238rv; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), sich vor der erneuerten kaiserlichen Kommission einzulassen 1587 03 06, fol. 237rv; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Erneuerung des kaiserlichen Kommissionsauftrags, Ermächtigung der Kommissare zur Durchführung eines Rechtsverfahrens) 1587 07 23, fol. 233rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg, Christoph Herzog von Mecklenburg und Johann Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Sonderburg] zu Güte und Recht (Auseinandersetzung zwischen Kläger (1) und Beklagtem (1)) 1588 03 16, fol. 222r-223v; Kaiserlicher Befehl an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg, Christoph Herzog von Mecklenburg und Johann Herzog v
on [Schleswig-]Holstein[-Sonderburg] als kaiserliche Kommissare, sich um Vollzug der Kommission und Unterhaltszahlungen an Kläger (1) zu bemühen 1589 01 20, fol. 217r-218v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (2), sich vor der kaiserlichen Kommission einzulassen 1589 01 20, fol. 219r-220v; Kaiserliche Bitte an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg als kaiserlicher Kommissar, Personen vorzuschlagen, denen die Vormundschaft über Beklagten (1) übertragen werden könne 1590 04 10, fol. 178r-179v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (2), 3.000 Taler an Kläger (1) auszuzahlen 1590 04 10, fol. 180r-181v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Bestellung von Vormündern für Beklagten (1), Zahlungsbefehl an Beklagten (2), Abweisung des Antrags auf Volljährigkeitserklärung der Söhne des Beklagten (1)) 1590 04 10, fol. 184rv; Kaiserlicher Befehl an Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Philipp [II.] Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, Vormundschaft über Beklagten (1) zu übernehmen 1590 06 27 (Vermerk), fol. 174v; Kaiserliche Anfrage bei [braunschweig-lüneburgischen] Gesandten wegen der nächsten Blutsverwandten des Beklagten(1) 1590 12 05 (Vermerk), fol. 172v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Verschiebung der Entscheidung über seine Anträge bis zum Eingang des Berichts der Kommissare) 1591 10 12, fol. 163rv; Kaise
rliche Ermahnung an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg, Christoph Herzog von Mecklenburg und Johann Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Sonderburg] als kaiserliche Kommissare, zu berichten und keine Beeinträchtigung der Rechte des Klägers (1) zuzulassen 1591 10 12, fol. 161r-162v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Bestätigung des von den kaiserlichen Kommissaren vorgeschlagenen Vergleichs, Weisung der Parteien auf den Rechtsweg vor den Kommissaren) 1592 05 29, bestätigt 1592 06 23, fol. 61r-64v, 34rv; Kaiserliches Schreiben an Johann Georg Kurfürst von Brandenburg, Ludwig [III.] Landgraf von Hessen[-Marburg] und Johann Herzog von Schleswig-Holstein[-Sonderburg] als kaiserliche Kommissare (Ernennung des Landgrafen von Hessen zum kaiserlichen Kommissar, Fortsetzung der Vergleichsverhandlungen) 1592 07 09, fol. 19r-24v; Kaiserliche Ermahnung an [Georg Friedrich] Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Philipp [II.] Herzog von Braunschweig[-Grubenhagen] als Vormünder des Beklagten (1), einen Vergleich vor den kaiserlichen Kommissaren zu schließen 1592 07 09, fol. 18rv; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten (2), einen Vergleich vor den kaiserlichen Kommissaren zu schließen und 4.000 Taler an Kläger (1) auszuzahlen 1592 07 09, fol. 16r-17v; Kaiserlicher Befehl an den Sekretär der Reichskanzlei Andreas Hannewald, kaiserli
che Zustimmungserklärung zum Verkauf von Reichslehen durch Beklagten (2) [?] vorerst nicht auszufertigen 1592 07 16 (Vermerk), fol. 15v
Bemerkungen:Umschlag: Pergament aus einer Handschrift
Umfang:fol. 1-527; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1623
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296266
 

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